Diskussionen um Riester-Rente: Banksparplan oder Versicherer?

Kritik an Riester-Rente-


Wiederholt wird das Altersvorsorgemodell nach Riester in den Mittelpunkt von Diskussionen gestellt. Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg kritisierte die Riesterverträge von Versicherungsgesellschaften als mit zu hohen Verwaltungskosten belastet und empfiehlt stattdessen auf Riester-Bankensparpläne zurück zu greifen.

Riester-Renten: Banken-Sparplan besser als Versicherungsriester?

Riester-Erträge
Mit Riesterrente Mini-Erträge oder sogar Verluste?

Die Verwaltungskosten scheinen bereits in zahlreichen Riester-Verträgen die Zulagen zu übersteigen und setzen bei der Jahresaufstellung so manchen Versicherungskunden vor eine dicke Überraschung. Anlässlich des Weltverbrauchertages stellte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) mit der Riester-Rente insbesondere die Altersvorsorge in den Mittelpunkt und kam anhand von eingegangenen Verbraucherbeschwerden zu teils ernüchternden Ergebnissen.

So meldeten lt. VZHH betroffene Kunden u.a. zu einem nach neun Jahren laufenden Riester-Vertrag ein mitgeteiltes Guthaben in Höhe von 11.906,39 Euro, obwohl bereits 13.147,92 Euro eingezahlt worden seien. Um überhaupt je in den schwarzen Zahlenbereich kommen zu können, müsste der Versicherer mit sofortiger Wirkung eine Rendite in Höhe von 4 Prozent gutschreiben.

Ebenso scheinen die laufenden Kosten für die Verwaltung des Riester-Vertrags die Erträge bereits zu überschreiten. Einer Kundin sollen laut der Verbraucherzentrale 154,- Euro als Zulagen gutgeschrieben worden sein, aber gleichzeitig wären ihr 154,48 Euro für Verwaltungskosten abgezogen worden.

Dennoch sei die Riester-Rente grundsätzlich eine gute Altersvorsorge, so der Geschäftsführer der Hamburger Verbraucherzentrale, Günter Hörmann. Eine Riester-Rente dürfe lediglich nicht bei einem Versicherer abgeschlossen werden, sondern z.B. bei einer Bank oder Sparkasse. Die von den Versicherern angerechneten Verwaltungskosten würden bei einem sog. Riester-Sparplan eines Kreditinstituts teils vollständig entfallen. Auf der einen Seite wären die niedrigen Zinsen aufgrund des geringen Niveaus nicht überragend, aber die auch bei einem Riester-Sparplan anfallenden Zulagen vom Staat würden die Sparanlage durchaus attraktiv gestalten können.

„Riestern lohnt sich also doch – wenn man es richtig macht“, so Hörmann und wies darauf hin, dass Versicherer gemieden, die Kosten beachtet und noch vor Abschluss des Vertrages nicht auf einen unabhängigen Rat verzichtet werden sollte.

Honorarberatung statt Vermittlungsprovisionen
Cornelia Prüfer-Storcks, Verbraucherschutzsenatorin Hamburg, forderte anlässlich des Weltverbrauchertages die Sicherstellung, dass Verbraucher das für sie das „am besten geeignete Produkt“ empfohlen werde und nicht die Verträge, bei denen die Vermittler die höchsten Provisionen erhielten. Eine Stärkung der unabhängigen Honorarberatung sowie die „verpflichtende Ausweisung von Nettotarifen bei allen Finanzprodukten“ wären deshalb notwendig.

Die Versicherer lenkten ein
Der vermeintliche Vorzug des Banksparplans gegenüber einem Riestervertrag von Versicherern werde von der VZHH gerne behauptet, erklärte Hasso Suliak, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gegenüber dem VersicherungsJournal (15.03.13). Demnach würden jedoch auch scheinbar kostenfreie Riester-Banksparpläne Kosten verursachen, die lediglich im Zinsabschlag gegenüber dem langfristigen Kapitalmarktzins versteckt seien. Letztendlich würde es keine kostenfreien Verträge geben, so Suliak.

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