Riesterrente nun in allen Varianten auf dem Abwärtspfad

Altersversorgung –


Die Riesterrente befindet sich nun mit allen ihren Varianten auf dem absteigenden Ast. Im ersten Quartal 2020 sind der Bestand der Riesterverträge sowie die Zahl der Neuabschlüsse deutlich zurückgegangen. Die Folgen des Lockdowns werden die Situation noch weiter verschärfen.

Rentenversorgung

Schlechte Aussichten für die Riesterrente – Geld bietet auch nur trockenen Boden

Versicherer und Arbeitnehmer sollten sich auf Durststrecke einstellen

Im ersten Quartal 2020 haben sich sämtliche Varianten einer Riesterrente im Bezug auf ihre Entwicklungen auf eine gemeinsame Richtung geeinigt. Damit sind auch die bis zuletzt noch aufstrebenden Tendenzen bei der Wohnriester beendet. Gemeinschaftlich sind in den ersten drei Monate des Jahres 2020 die Bestände sämtlicher Riester-Varianten geschrumpft, so die aktuellen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums. Mit dem Gesamtbestand ging es ohnehin schon eine Zeit lang abwärts, bis auf die Ausnahme im letzten Quartal 2019. In diesen drei Monaten zog die Zahl der bestehenden Riesterverträge um 22.000 Policen an. Das Minus um 52.000 Verträge im Laufe des ersten Quartals 2020 hat diese Entwicklung jedoch mehr als nur aufgehoben.

Demnach betrug die Gesamtzahl der bestehenden Riesterverträge zum Stichtag 31. März insg. 16,478 Policen. Die klassische Riester-Variante gab die Abwärtsrichtung am klarsten vor. Deren Zahl rutschte um rund 28.000 Verträge ab. Der Bestand der Wohnriester-Verträge schrumpfte um 7.000 Policen. Ähnlich erging es der auf Investmentfonds basierenden Altersvorsoge. Deren Bestände gingen um 6.000 Verträge zurück. Deutlicher war der Rückschritt bei der Riestervariante Banksparer mit einem Minus um 10.000 Policen.

Die Hausse bei der Riester-Altersvorsorge war schon nach dem Jahr 2010 beendet. Seither stagniert die Zahl der Neuverträge und ging im Jahr 2018 erstmals zurück. Obwohl bereits einige Versicherer aus dem Riester-Geschäft ausstiegen, gibt sich vor allem der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht geschlagen. Wiederholt fordert der Verband notwendige Reformen, vor allem an den Punkten Deckelung der Fördergelder sowie an der Anrechnung der Riester-Rente bei Anspruch auf Grundsicherung im Rentenalter. Allerdings wird der GDV auch nicht müde, die Riesterrente als einen besonderen Vorteil für Geringverdiener hervorzuheben. Ausgerechnet jene Gruppe, welche fast keine Mittel für eine zusätzliche Altersvorsorge zur Verfügung hat. Einen besonderen Charakter erhält diese Empfehlung vor allem von der Tatsache, dass Geringverdiener praktisch dazu verurteilt sind, im Rentenalter eine Grundsicherung zu beziehen und sich damit auch die Einkünfte aus der mühsam angesparten Riesterrente anrechnen lassen zu müssen. Unter Strich finanzierten sie mit ihren Riesterbeiträgen lediglich die Versicherer, was am Ende dem allgemeinen Steuerzahler angelastet wird.

Die von der Politik provozierte Lockdown-Krise hat die Einkommenssituation zahlreicher Haushalte noch verschärft. Auf der einen Seite stehen den Arbeitnehmern aufgrund der Arbeitsmartklage insgesamt noch weniger Mittel für den Abschluss einer Altersvorsorge zur Verfügung und auf der anderen Seite besteht die abgegebene Garantie der Versicherer nur im Erhalt der bisher eingezahlten Beiträge, natürlich ohne Inflationsausgleich. Der „lockende“ Rest sind Modellrechnungen, wie eine spätere Rentenzahlung in 20 oder 30 Jahren evtl. aussehen könnte.

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