Rentensteuer trägt bereits 10 % des Steueraufkommens bei
Mit der Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung müssen immer mehr Rentner immer höhere Anteile ihrer Altersbezüge versteuern. Inzwischen sind rund 4,4 Millionen Rentner betroffen.
– Rentner tragen 10 % des gesamten Steueraufkommens
– Für Rentensteuer werden sämtliche Einkünfte angerechnet

Verzögerung bei der Besteuerung zum Anreiz für mehr private Zusatzvorsorge im Erwerbsalter
Überblick
Rentner tragen 10 % des gesamten Steueraufkommens
Jahrzehnte lang arbeiten, Rentenbeiträge leisten, Einkommensteuer bezahlen, um bei Eintritt ins Rentenalter wiederum Steuern für die Altersbezüge abzurücken. Derzeit sind rund 4,4 Millionen Rentner bzw. Rentner-Ehepaare von einer Einkommensteuer im Alter betroffen und leisteten zusammen binnen eines Jahres rund 33 Milliarden Euro. Somit nehmen die Steuer für das Einkommen der Rentner inzwischen rund 10 Prozent des gesamten Steueraufkommens ein. Diese Zahlen stammen aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler, wie BILD (Dienstag) berichtet.
Auf der anderen Seite subventionierte die öffentliche Hand die Rentenkasse zuletzt mit rund 97 Milliarden Euro aus Steuermitteln. Damit nahm der Anteil für die Rentenversicherung mehr als ein Viertel (27,5 %) des gesamten Bundeshaushalts ein.
Für Rentensteuer werden sämtliche Einkünfte angerechnet
Die sog. nachgelagerte Besteuerung (Rentensteuer) wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetz am 01. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Die Höhe der Rentensteuer ist unterschiedlich geregelt. So müssen Rentner, die 2005 oder früher in Rente gingen, 50 Prozent der Rente versteuern. Mit dem Renteneintritt 2006 werden bereits 52 Prozent fällig. Der Anteil steigt mit den Jahren kontinuierlich an. Mit 2019 stieg der Anteil auf 78 Prozent und ab 2040 müssen Rentner ihre Renten zu 100 Prozent versteuern. Die Besteuerung der Rente gilt erst nach Überschreiten des Grundfreibetrags. Dieser liegt in 2019 bei 9.168 Euro für Ledige bzw. bei 18.336 Euro für Verheiratete (jeweils Jahresrente brutto). Die Steuerpflicht bezieht sich nicht nur auf die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenkasse, sondern auf sämtliche Einkünfte. So müssen Rentner auch ihre Einkünfte aus einer privaten Altersvorsorge (z.B. Riesterrente, betriebliche Altersvorsorge), Einkünfte aus Verpachtungen oder Vermietungen, nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit einbeziehen.
Von den aktuell steuerpflichtigen Rentnern sind gemäß der Antwort des Bundesfinanzministeriums lediglich rund 600.000 Rentner, die ihre Einkünfte ausschließlich aus der gesetzlichen Rentenkasse beziehen.
Kosten & Leistungen Private Pflegeversicherung berechnen
Jetzt den kostenlosen Pflegeversicherung-Vergleichsservice nutzen:

- Tarifberechung nach gewünschten Leistungen
- Pflegestufen für Leistungsbeginn auswählen
- Ausführlicher Tarif- & Leistungsvergleich
- Kostenloses & unverbindliches Angebot
- Auf Wunsch individuelle Beratung
Versicherungsdaten, Personendaten eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.
