Rentenpaket: Bundestag hat „doppelte Haltelinie“ gebilligt
Der Bundestag hat den von der Großen Koalition eingebrachten Gesetzesentwurf zum neuen Rentenpaket und damit auch die propgierte „doppelte Haltelinie“ gebilligt.

Bundestag verabschiedete „hübsch verpacktes“ Rentenpaket der Bundesregierung
Überblick
„Doppelte Haltelinie“ soll für mehr Rentensicherheit sorgen
Das Rentenpaket ist durch. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat am Donnerstag den Gesetzesentwurf zum neuen Rentenpaket durch den Bundestag gebracht. Von den 644 bei der Abstimmung anwesenden Abgeordneten stimmten 362 für den Gesetzesentwurf, 222 Abgeordnete stimmten dagegen und 60 enthielten sich der Stimme. Das nun verabschiedete Gesetz tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.
Damit soll das aktuelle Rentenniveau bis zum Jahr 2025 stabil gehalten werden. Zusätzlich setzt das Rentenpaket für den gleichen Zeitraum eine Grenze von maximal 20 Prozent Beitragssatz (derzeit 18,6 %). Die Bundesregierung beschrieb beide Regelungen als „doppelte Haltelinie“.
Zusätzlich sollen für Betroffene bessere Leistungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit gelten und auch eine Erweiterung der Bezugsberechtigten der Mütterrente um weitere sechs Monate Kindererziehungszeit für Frauen oder Männern mit Kindern vor dem Jahrgang 1992.
Mogelpackung „doppelte Haltelinie“
Die als Wohltat beschriebene „doppelte Haltelinie“ ist lediglich eine Verschönerung eines ohnehin schon aufgeklebten Etiketts. Das Festhalten am Rentenniveau sowie der maximale Anstieg des Beitragssatzes auf 20 Prozent bis 2025 bewegen sich im Rahmen der aktuell aufgestellten Prognosen. Arbeitgeber-Vertreter kritisieren jedoch die definierten Größenordnungen, da die Wirtschaft innerhalb dieses Zeitraumes auch stagnieren könnte und somit die bisher aufgestellten Prognosen über den Haufen wirft (sowieso üblich). In einem solchen Fall müsste der Steuerzahler mit weiteren Zuschüssen für die Rentenkasse einspringen.
Wie üblich steht keinesfalls zur Diskussion, dass die Unternehmen bzw. Konzerne etwas mehr in die Pflicht genommen werden könnten, um von der Produktivität und deren Steigerungen auch den Arbeitnehmern etwas zukommen zu lassen. Dies würde jedoch die Gewinne schmälern und Zinsen sowie Dividenden an die Aktionäre verdammen zum „ewigen Wachstum“.