Rentenerhöhungen: IW Köln warnt vor ungerechtfertigten Leistungen

Altersvorsorge Zuschussrente-


Eine Aufstockung der Rentenbezüge ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Verhandlungen zwischen Schwarz und Rot sehen eine Unabhängigkeit von der Grundsicherung im Rentenalter vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. IW Köln warnt jedoch vor ungerechtfertigten „Mitnahmeeffekten“ und weist auf einen „faden Beigeschmack“ hin, das vor allem Selbstständigen Kopfzerbrechen bereiten dürfte.

Rentenzahlungen

40 Jahre Beiträge und Privatvorsorge als Kombi sollen vor „Sozialhilfe“ im Alter bewahren

Eine pauschale Anhebung der Rentenzahlungen, wie sie derzeit in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD im Gespräch sind, führe zu „teuren Mitnahmeeffekten“, die mit der Bedürftigkeit erst mittelbar in Zusammenhang zu bringen sei. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) sieht keine kausale Verbindung zwischen der gesetzlichen Versorgung und der Altersarmut. Beides könne nicht gleich gesetzt werden.

Grundlegend scheinen sich Schwarz-Rot in dem Punkt einig zu sein, die Rentenbezüge anheben zu wollen. Doch für die notwendige Finanzierung der Rentenaufstockung fehlen noch jegliche Ansatzpunkte. „Zweierlei Etiketten führen zu einem Produkt“. Die SPD propagiert die Solidarrente und die Union plakatiert die Lebensleistungsrente. Die Verhandlungspartner brachten die beiden annähernd gleichen Rentenmodelle auf einen gemeinsamen Nenner, die Unabhängigkeit von der Grundsicherung (Sozialhilfe) im Rentenalter. Wer als Arbeitnehmer mindestens 40 Jahre lang Beiträge leistete und privat bzw. betrieblich vorsorgte, soll in Zukunft höhere Einkünfte haben als die Grenze zur Grundsicherung.

IW warnte jedoch vor „teuren Mitnahmeeffekten“ falls die Rentenanhebung ohne die Vorab-Prüfung von „technischen Details“ erfolgte. Dazu gehöre u.a. der Einbezug der Vermögens- und Einkommensverhältnisse. Es bestehe die Möglichkeit, dass der Rentner über zusätzliche Einkommen verfügt oder auf vorhandenes Vermögen zurückgreifen kann. Ebenso könne der Partner über sein Alterseinkommen für einen „bestens abgesicherten“ Lebensabend sorgen.

In derlei Fällen sei eine weitere Hilfe auf Kosten der Steuer- oder Beitragszahler nicht notwendig.

Den beiden Koalitionären schlägt IW vor, die Rentenaufstockung in Abhängigkeit zu den Ergebnissen einer Bedürftigkeitsprüfung zu stellen. Die zur Verfügung stehenden Hilfen können somit auf die tatsächlich bedürftigen Personen eingegrenzt werden. Die Finanzierung dieser Hilfe aus den allgemeinen Steuermitteln und nicht aus Rentenbeiträgen sei eine logische Konsequenz.

Teilweise selbstständig gewesen oder lückenhafte Beschäftigungsjahre? Pech gehabt!

Die Zuschussrente behält trotz der positiven Aspekte einen „faden Beigeschmack“, so das Kölner Institut. Fehlte auch nur ein einziges Versicherungsjahr der 40-jährigen Beitragskette oder war ein Arbeitnehmer eine Zeit lang als Selbstständiger tätig, fällt dieser aus dem Raster heraus und wird schlechter gestellt.

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