Rentenerhöhung 2019 um 3,18 bzw. 3,91 %

Rentenanstieg 2019-


Die Rentenerhöhungen fallen auch im Jahr 2019 ziemlich deutlich und zwischen den alten sowie neuen Bundesländern noch immer unterschiedlich aus.

Rentner auf der Bank

Rentner profitierten 2019 von guter Arbeitsmarkt- und Einkommensentwicklung

Rentenwert Ost voraussichtlich im Jahr 2024 bei 100 Prozent

Das Bundesarbeitsministerium hat die Rentenerhöhungen für 2019 veröffentlicht. Der Schritt nach oben fällt am 01. Juli 2019 wie auch im vergangenen Jahr relativ deutlich aus. Demnach steigt die Renten in den alten Bundesländern um 3,18 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,91 Prozent an.

Mit dem nach wie vor unterschiedlichen Schritt in den Rentenanpassungen erhöht sich der derzeitige Rentenwert für die neuen Bundesländer von 95,8 Prozent auf 96,5 Prozent. Mit der Rentenerhöhung 2019 steigt sogar das Rentenniveau geringfügig auf 48,16 Prozent an.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begründet die Rentenanpassung mit der guten Arbeitsmarktlage und den Lohnanstiegen in den vorangegangenen Jahren. Mit der stetigen Annäherung der Rentenquoten in den neuen Bundesländern an die der alten Bundesländern wird der Rentenwert voraussichtlich im Jahr 2024 bei 100 Prozent liegen. Damit erhielten die Rentner in den angeschlossenen Bundesländern erstmals seit 1990 das gleiche Rentenniveau wie im Westen.

Für die Berechnung der Rentenerhöhung dient die allgemeine Lohnentwicklung, auch wieder separat nach alten und neuen Bundesländern. Als Grundlage für die aktuelle Rentenerhöhung im Juli 2019 dienen der Lohnanstieg in den alten Bundesländern mit 2,39 Prozent und der Anstieg in den neuen Bundesländern mit 2,99 Prozent. Zusätzlich fließen in die Rentenberechnung die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte mit ein.

Für 2019 zusätzliche positive Effekte auf Rentenanhebung

In diesem Jahr wirkte sich auf die Rentenerhöhung zusätzlich positiv der sog. Nachhaltigkeitsfaktor im Bezug auf das Verhältnis zwischen Beitragsleistenden und Beitragsbeziehern aus. Dieser Faktor hob die Rentenanpassung anteilig um 0,64 Prozentpunkte mit an. Einen weiteren positiven Anteil von 0,13 Prozentpunkte hatte der Parameter für die Altersvorsorgeaufwendungen, da der Rentenbeitragssatz im Jahr 2018 mit 18,6 Prozent um 0,1 Punkte niedriger lag als ein Jahr zuvor. Dies ist auch daher möglich, weil auf die Anwendung der sog. Riester-Treppe (gewisse Abkoppelung der Rentenentwicklung von der Lohnentwicklung) bereits seit Jahren verzichtet wird. Die Riester-Treppe sorgte zwischen den Jahren 2003 und 2013 immerhin für ein Auseinanderdriften zwischen Lohn- und Rentenentwicklung um rund 5 Prozentpunkten.

Die Niveauschutzklausel kommt für 2019 nicht zur Anwendung

Der Gesetzgeber sah ein Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 vor. Sollte dieses Niveau anhand von Renten- und Lohnentwicklung (Standardrente und Durchschnittsverdienste) rechnerisch unterschritten werden, kommt die Niveauschutzklausel zur Anwendung. Quasi eine Haltelinie während einer Rentenanhebung. Da das Rentenniveau nach der Rentenerhöhung am 01. Juli 2019 rechnerisch bei 48,16 Prozent liegt, kann auf dieses Instrument verzichtet werden.

Anstieg monatliche Pflegekosten um rund das Doppelte

Für Rentner in den alten Bundesländern und einem Rentenbezug von 1.200 Euro bedeutet die Rentenerhöhung einen Anstieg um rund 38 Euro. Ein monatlicher Betrag (brutto), der für die Bestreitung des alltäglichen Lebens zwar als eine willkommene Summe mitbring, aber für Pflegebedürftige im Altenheim lediglich gut die Hälfte des letztjährigen Anstiegs der Pflege- und Unterbringungskosten darstellt. Die durchschnittlichen Kosten stiegen alleine im Jahr 2018 um knapp 60 Euro auf 1.830 Euro mtl. an.



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