Rentenanspruch auf einen Blick soll ab 2023 möglich sein

Renten –


Ab dem Jahr 2023 soll der Bundesbewohner seine Rentenansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente auf einen Blick erhalten können. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen.

Renteneintritt

Sämtliche Rentenansprüche auf die Schnelle per Internet erfahren

Alle Daten laufen bei Deutscher Rentenversicherung zusammen

Künftig soll der Bundesbewohner einen vereinfachten Blick auf die Entwicklung seiner (evtl.) künftigen Rentenansprüche erhalten. Das Bundeskabinett hat den „Entwurf eines Gesetze zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ beschlossen. Der Bundesbewohner soll damit eine Digitale Rentenübersicht erhalten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dazu: „Wir wollen den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern. Denn nur wer Bescheid weiß, kann gut vorsorgen. Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge werden dann einfach und auch für Laien nachvollziehbar auf einem Online-Portal abrufbar sein.“

Nach der Umsetzung des Rentenüberblicks erhalten demnach die Bundesbewohner über ein eingerichtetes Internetportal eine „gebündelte Information“ über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung. Hierfür wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung“ eingerichtet. Zur Erfassung sämtlicher Daten sind die Träger der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung sowie „Experten für Verbraucherschutz“ eingebunden.

Nach einer Testphase soll die Digitale Rentenübersicht ab dem Jahr 2023 allgemein verfügbar sein.

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