Rentenangleich für Mitte 2024 beschlossen

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Die Rentner in den alten und neuen Bundesländern werden ab Mitte 2024 erstmals auf gleiche Höhe gestellt. Das Bundeskabinett beschloss den Abschluss der Rentenangleichung rund 35 Jahre nach der Einheit.

Rentenangleichung und verbesserte Erwerbsminderungsrente

Renteneintritt
Nächste Rentenreform ist 'perfekt'

Das Bundeskabinett beschloss die nächste Rentenreform. Mit dem Absegnen zweier Gesetzesentwürfe wurde für das Jahr 2025 eine erstmalig einheitliche Rente zwischen den alten und neuen Bundesländern sowie höhere Bezüge in der Erwerbsminderungsrente beschlossen.

Gerade mal 35 Jahre werden nach der sog. Wiedervereinigung verstrichen sein, bis die Bundesbürger in den neuen Bundesländern die gleiche Rente erhalten wie die Bewohner der alten Bundesländer. Bis dahin will die Bundesregierung noch sieben Schritte unternehmen. Im ersten Schritt soll ab dem 01. Juli 2018 der derzeitige Rentenwert (neue Bundesländer) auf 95,8 Prozent des Wertes der alten Bundesländer angehoben werden. In den jeweiligen anschließenden Jahren sollen weitere Schritte mit je 0,7 Prozentpunkten folgen. Zum 01. Juli 2024 wäre damit der angeglichene Rentenwert mit 100 Prozent erreicht.

Das im Jahr 2014 beschlossene Rentenpaket enthielt zur Verbesserung der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos eine Anpassung der fiktiven Lebensarbeitszeit. Wer z.B. ab dem 45. Lebensjahr aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder gar nicht mehr erwerbsfähig ist, wird derzeit so gestellt, als wenn er bis zum 62. Lebensjahr mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommens gearbeitet hätte. Diese dazugerechnete Zeit wurde im Jahr 2014 von 60 auf 62 Jahre angehoben. Mit dem jüngsten Beschluss folgt eine weitere schrittweise Erhöhung um drei Jahre auf das Alter von 65 Jahren. Der erste Schritt der Anhebung wird im Jahr 2018 eingeleitet und wird im Jahr 2024 abgeschlossen sein.

Beide Gesetze sollen in ihren maßgeblichen Teilen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.


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