Rente mit 70 unumgänglich – Arbeitgeber müssen in Schutz genommen werden
Die Rente mit 70 sei unumgänglich, damit Versicherte und Arbeitgeber nicht irgendwann einen höheren Rentenbeitragssatz von 22 Prozent zu stemmen haben. IW Köln verteidigt die Forderung des Bundesfinanzministers, die Regelaltersgrenze künftig anzuheben.
Bundesregierung serviert den Lobbyisten und Konzernen die politischen Errungenschaften
Überblick
Längere Lebenszeit muss mit zwei Drittel Arbeitszeit gefüllt sein
Die Zahl 70 für das künftige Renteneintrittsalter wird manifestiert. Die verlängerte Lebensarbeitszeit sei unumgänglich und eine logische Konsequenz des demografischen Wandels, so das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Wenn die Leute immer älter werden, dann sei es nicht zu vermeiden, dass „die gewonnene Lebenszeit zu mindestens zwei Dritteln im Erwerbsleben verbracht wird“.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) schlug die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre vor. Das IW zeigt sich verwundert über die im Netz zu beobachtenden Reaktionen auf den Vorschlag des Finanzministers. Bei manch einem „bringt die Aussicht auf eine Rente mit 70 das Blut in Wallung“.
Viele, die sich nun gegen ein verlängertes Arbeitsleben aussprechen, seien von einem höheren Renteneintrittsalter gar nicht betroffen. Die Altersgrenze steige in kleinen Schritten vorerst auf 67 Jahre bis zum Jahr 2031.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze folge lt. IW einer „simplen, aber bestechenden Logik“. Wenn die Menschen immer älter werden, dann können die hinzugewonnenen Lebensjahre nicht nur im Ruhestand verbracht werden.
Das umlagenfinanzierte Rentensystem würde die nachfolgenden Beitragszahler überfordern. Die Renten-Beitragszahler haben heute deutlich mehr zum stemmen als in der Vergangenheit, so die Feststellung des Instituts. Während den Jahren zwischen 1995 und 2014 stieg das durchschnittliche Zugangsalter bei den Erwerbsminderungs- und Altersrenten von 60,1 auf 61,8 Jahre an. Im gleichen Zeitraum stieg die Rentenbezugsdauer im Schnitt von 15,8 auf 19,5 Jahre an. Dazu komme die von 16,4 Millionen im Jahr 1995 auf 20,8 Millionen Rentner im Jahr 2015 angestiegene Anzahl von Rentnern.
IW begrüßt die inzwischen eingeleiteten Überlegungen, was nach 2030 geschehen soll. Bis dahin hat sich die Rente mit 67 voll etabliert. Bisher gilt für die gesetzliche Rentenversicherung ein Maximum des Beitragssatzes von 22 Prozent. Nun sei es dringend notwendig, die zusätzliche Lebenszeit in eine längere Arbeitszeit und eine längere Rentenbezugsphase aufzuteilen. Damit könne verhindert werden, dass die Versicherten und ihre Arbeitgeber in Zukunft nicht mehr als die gegenwärtige Deckelung des Rentenbeitragssatzes bezahlen müssen.
Das Kölner Institut fordert anteilig zwei Drittel Arbeitsleben der hinzugewonnenen Lebensjahre.
Eine Studie über die Arbeitslosigkeit der älteren Menschen
Eine Milchmädchenrechnung, wenn man davon ausgeht, dass die Älteren und immer älter werdenden erwerbsfähigen Menschen einer Beschäftigung nachgehen können. Wer bereits mit 55 Jahren arbeitslos wird, hat kaum mehr Chancen, in eine vollwertige Erwerbstätigkeit zurückzufinden. Im Jahr 2013 veröffentlichte die Universität Duisburg-Essen den Altersübergangs-Report mit folgenden Teil-Ergebnissen:
- In den letzten 10 Jahren ist die Alterserwerbsbeteiligung deutlich gestiegen. Wie durch renten- und arbeitsmarktpolitische Reformen beabsichtigt, haben sich Erwerbsaustrittsalter und Renteneintrittsalter erhöht.
- Unter den Älteren zwischen 55 und 64 Jahren ist bei der Entwicklung der Arbeitslosenquoten eine Ausdifferenzierung nach dem Alter zu beobachten: Während die Arbeitslosenquote der 55- bis 59-Jährigen – wie der allgemeine Trend – zwischen 2006 und 2011 gesunken ist, ist die Arbeitslosenquote der 60- bis 64-Jährigen entgegen dem allgemeinen Trend gestiegen.
- Vor allem im Rechtskreis des SGB III hat die statistisch erfasste Arbeitslosigkeit unter den Älteren über 60 Jahre deutlich zugenommen. Der Anstieg der Zahl der älteren Arbeitslosen geht aber eher auf Reformen in der Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik zurück, mit denen der Rückzug der Älteren vom Arbeitsmarkt verzögert wird, als auf eine schlechtere Arbeitsmarktsituation für Ältere.
Quelle: Universität Duisburg-Essen
Damit folgt die Konsequenz einer „simplen, aber bestechenden Logik“. Die steigenden Lasten werden künftig den Steuerzahlern aufgebürdet und da sich die Bundesrepublik u.a. Dank Agenda 2010 und weiteren steuerpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zu einem Unternehmens- und Vermögenden-Wohlfahrtsverband entwickelt, bleiben die auf Gewinn ausgerichteten Unternehmen von Mehrbelastungen weitgehend verschont.