Pro & Contra: Rentiert Altersvorsorge Riester & Co.?

Streit um Altersvorsorge-

Das Textilstück Sparstrumpf ist das Aushängeschild für die derzeitige Meinungsverschiedenheit zum Thema private Altersvorsorge zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und dem Bund der Versicherten e.V. (BdV). Zwei offensichtlich gegensätzliche Interessensgemeinschaften äußern sich zu Einzelheiten über „Sinn und Unsinn“ der Privatrentenversicherung.

Altersvorsorge
Pro & Contra zur Rentenversicherung

Der GDV vertritt die Interessen der Versicherer, gegenüber steht der BdV als Vertreter der Versicherungskunden. Obwohl beide Verbände von der gleichen Sache sprechen, sehen sie diverse Punkte in einem völlig unterschiedlichen Licht.

In einem Interview mit Handelsblatt (27.07.12) erklärte Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV, warum die Versicherer seiner Ansicht nach in der Altersvorsorge „versagt“ hätten. GDV ließ als Interessensvertreter der Gesellschaften die Sache nicht auf sich beruhen, sondern reagierte prompt mit einer Reihe von Gegenargumenten zu Kleinleins Darstellungen.

Zwei „Lebensversicherungs- Welten“ prallen aufeinander

Der „Sparstrumpf“ als einleitender Diskussionsgegenstand
Der Vorstand des BdV vergleicht die Effizienz einer Riester Rente mit der eines Sparstrumpfs. Nach Kleinlein würde die Versicherungsbranche keine Produkte anbieten, die es Wert wären, eine Förderung zu erhalten. Aus der Sicht der Volkswirtschaft wäre es unrentabel, die Riesterförderungen über Steuergelder zu finanzieren. Die Risiken einer Altersarmut würden dennoch wachsen.

Der GDV sieht dagegen den Sparstrumpf-Vergleich als eine Gegenüberstellung von „Äpfel und Birnen“ an. Die Versicherten erhielten neben rund vier Prozent Zinsen auch eine „Absicherung der zentralen Lebensrisiken“. Der größte Vorzug einer Rentenversicherung wäre jedoch, dass Versicherte eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt bekämen. Ein Sparstrumpf bietet derlei Leistungen nicht.

Lebenserwartungen werden an Sterbetafeln dingfest gemacht

Kleinlein kritisiert die von den Versicherern angewandte Sterbetafeln. Lt. den Kalkulationen erwarten die Versicherer heute ein Lebensalter von 103 Jahren für ein neugeborenes Mädchen. Manche Versicherer gingen bei fondsgebundenen Produkten sogar von einem durchschnittlich erreichbaren Alter von 111 Jahren aus. Als Extrembeispiel nennt Kleinlein eine Lebenserwartung von 130 Jahren, die von manchen Gesellschaften als Kalkulationsgrundlage einbezogen werden würde.

Diese Annahmen würden entgegen den Analysen des Statistischen Bundesamtes sprechen, die von einer weitaus geringeren Lebenserwartung ausgehen. In einer Aktionärszeitung führe einst Allianz die Erklärung eines Wissenschaftlers auf, der davon ausgeht, dass die Menschen bald 150 Jahre alt werden. Kleinlein nennt die Erwartungen weit jenseits von 100 Jahren als „absurd“ und „willkürlich“ angewandt.

Die Aussagen des BdV-Chefs werden vom GDV als „prädestiniert“ und „Stimmungsmache gegen die Lebensversicherung“ verurteilt. Der Versicherer Gesamtverband räumt zwar ein, dass niemand weiß, wie alt er tatsächlich werden wird und es schwer vorstellbar wäre, selbst oder die Kinder ein Alter von mehr als 100 Jahren zu erreichen, aber die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte hätten gezeigt, dass mit jedem weiteren Geburtenjahrgang die Lebenserwartung um zwei bis drei Monate gestiegen sei.

In den Augen des GDV werde die Lebenserwartung sogar massiv unterschätzt. Die meisten Menschen orientierten sich an dem erreichten Alter der vorherigen Generationen und gingen nicht von der möglichen Lebensdauer im Einzelfall aus.

Schließlich übernähmen die Versicherungsgesellschaften mit jeder einzelnen Versicherungspolice die Verpflichtung und Verantwortung für lebenslange Rentenzahlungen. Versicherungsunternehmen müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten und dazu gehöre auch die Prämienberechnung aufgrund realistischer Trends. Eine steigende Lebenserwartung sei zur Berechnung berücksichtigt.

Sogar als „verkannte Realtität“ bezeichnet der GDV, falls die medizinischen Fortschritte und deren positiven Auswirkungen auf die Lebensdauer ignoriert werden würden. Folgerichtig müssten zur Lebenserwartung für Neugeborene die Aspekte der weiterentwickelten medizinischen Versorgung mit einbezogen werden.

„Zu geringe Renditen“ der Rentenversicherungen

Nach dem BdV-Chef läge den Gewinnkalkulationen ein vorzeitiges Ableben der Versicherten zugrunde. Auf Basis der heute gültigen Sterbetafeln würden die Gesellschaften die Gewinne für die nächsten 30 bis 50 Jahre kalkulieren. Für Kleinlein ein „ziemlich willkürlicher Umgang“ mit der Lebenserwartung der Menschen. Er sieht die Verbraucher am Ende mit dem Bezug von geringeren Renten.

Es gäbe zwar Fälle, bei denen sich für Kunden die Riester-Rente lohne, aber diese setzten eine sehr große Anzahl von Kindern des Versicherten voraus. Aufgrund der hohen Forderungen könne es sich durchaus lohnen. Dennoch müssten für die Effizienz „ein paar Steuerzahler bluten“. Kleinleins Ergebnis zu Riester- und Rürup-Rente (Selbstständige) kommen zu einer „traurigen Bilanz“.

Der GDV kontert mit der Erklärung, dass Lebensversicherungen trotz der bereits seit fünf Jahren anhaltend hohen Marktvolatilitäten und extrem niedrigen Zinsen im Vergleich zu anderen Lebensversicherungsprodukten eine deutlich stabilere Verzinsung sicherstellen konnten. Mit durchschnittlich 4,08% für 2011 und 3,94% im Jahr 2012 gäbe es keine bessere Alternative zum Aufbau einer Altersvorsorge.

In guten Zeiten der Kapitalmärkte würden darüber hinaus Sicherheitspuffer aufgebaut, die in unruhigen Zeiten für eine Glättung der Überschüsse der Versicherten Verwendung fänden. Die Sicherheitssysteme der Lebensversicherungen kämen besonders jetzt deutlich zum Vorschein. Den von Kleinlein geäußerte Vorwurf zu geringer Renditen, bezeichnet der GDV als „weltfremd“.

„Vermittler sind nur an Provisionen interessiert“

Für den BdV setzen sich die Versicherungsvermittler nicht dafür ein, dem Kunden ein sinnvolles Produkt zu verkaufen, sondern um möglichst hohe Provisionen heraus zu schlagen. Dabei stellt Kleinlein hevor, dass den Vermittlern die eigentliche Schuld nicht trifft. Sie selbst seien „Opfer der Gesellschaften“, da die Versicherungsprodukte vom Verkäufer nicht selbst erdacht wurden und die Entscheidungsfreiheit sehr eingrenzt sei. Durch bewußt schlechte Beratung mit falschen Anreizen sieht Kleinlein zahlreiche Versicherungskunden mit nutzlosen Verträgen versorgt, die gravierende Lücken vorweisen.

„Ein Vermittler, der eine Versicherung nur nach der Höhe der Provision verkauft, begeht einen Beratungsfehler, für den er haften muss“, bringt der GDV entgegen. Ein stabiler Kundenstamm können nur aufgebaut werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Vermittler eine vertrauensvolle und langfristige Beziehung besteht. Aus diesem Grund wäre es im Interesse des Vermittlers, eine gute Beratung und kontinuierliche Betreuung des Kunden anzubieten.

Der im Interview dargestellte Zwiespalt zwischen dem Unternehmen und Vertrieb entspräche nicht der Realität. Die beim Beratungsgespräch geäußerten Wünsche des Kunden fänden bei der Neuentwicklung von Produkten Anwendung und eine ausführliche interne Vertriebsschulung sei Voraussetzung für eine erfolgreiche Produkteinführung.

Über BdV und GDV

Der BdV wurde 1982 gegründet und ist inzwischen mit mehr als 52.000 Mitgliedern Deutschlands größter unabhängiger sowie gemeinnnütziger Verbraucherschutzverein für Versicherungsfragen von Privatpersonen. Vorstandsvorsitzender des BdV ist seit 2011 Axel Kleinlein.

Der GDV wurde im Jahr 1948 in Köln gegründet und ist heute die Dachorganisation der privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland mit Sitz in Berlin. Präsident des GDV ist seit 2008 Rolf-Peter Hoenen.

Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de

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