Neuregelung Lebensversicherung: Entwurf sieht herbe Einschnitte vor

Gesetzesentwurf LV-Regelung-


Die geplante Neuregelung der Lebensversicherung würde nach in Kraft treten erhebliche Einschnitte für der Versicherungskunden mit sich bringen, aber auch für Versicherer und Aktionäre. Letztendlich diente das neue Gesetz für die „Stabilisierung“ der Branche.

Versicherungsschutz

Das Maß ist voll, das Fass ist leer. Bundesregierung plant Neuregelung der Lebensversicherung

Die Anzeichen für einschneidende Veränderungen bei den privaten Lebensversicherungen waren längst nicht mehr zu übersehen. Bisher sahen sich die Versicherungsgesellschaften überwiegend vor erhöhten „Herausforderungen“ gestellt, doch nun sieht sich der Gesetzgeber offensichtlich dazu „genötigt“, mit entsprechenden Änderungen als Retter in der Not zu fungieren. Selbstverständlich zum Nachteil der Versicherungsnehmer, letztendlich gilt es die Unternehmen, wenn nicht sogar einen ganzen Branchenzweig zu retten.

Tiefe Spuren der Niedrigzinsphase
Die Garantiezinsen rutschten bereits seit den vergangenen Jahren stufenweise nach unten. Die Aktuarvereinigung schlug für das Jahr 2015 eine weitere Absenkung der Garantiezinsen auf nur noch 1,25% vor. Die Versicherungsbranche hielt sogar dagegen und „wünschte“ sich ein weiteres Jahr mit den noch aktuellen Garantiezinsen (1,75%), aber die erwünschte Verzögerung um ein Jahr gilt nicht dem Wohle der Versicherungsnehmer, sondern einer „Schonfrist“ im Zuge der Umstellungen für Solvency II.

Auf der Seite der Versicherungsunternehmen wurde man mit Beteiligungen durch laufende Überschüsse und den Schluss-Ausschüttungen immer sparsamer. Die vorzeitige Kündigung der Police könnte für den Kunden noch unlukrativer werden. Die Erwartungshaltung für Dividenden sollte mit dem neuen Gesetz auf das Niveau der Bescheidenheit abgesenkt werden. Ein bis zuletzt sehr umstrittenes Thema betrifft die Ausschüttung der Bewertungsreserven für abgehende Versicherungsnehmer. Jegliche Anpassungen an diesem Parameter werden mindestens zulasten der Kunden gehen, die kurz vor dem Ablauf ihrer Versicherungspolice stehen.

Prinzip Ursache und Wirkung gilt auch für Lebensversicherungen

Dauerhaft niedrige Zinsen in den Finanzmärkten sowie langjährige Bestandskunden mit sehr hoher Garantieverzinsung sind miteinander unverträglich. Die Unternehmen sind zu Absenkungen bei den versprochenen bzw. in Aussicht gestellten Renditen gezwungen. Bestehende Vertragskunden ärgern sich und Neukundschaft bleibt mangels attraktiver Altersvorsorgeprodukte aus. Es droht eine Abwärtsspirale nach unten. Die Quartalszahlen der ersten drei Monate im Jahr 2014 sprechen eine klare Sprache.

Die Bundesregierung legte Gesetzesentwurf für LV-Neuregelungen vor

Am Dienstag wurde in Berlin ein Gesetzesentwurf für die Neuregelung der Lebensversicherung vorgelegt. Noch vor dem kommenden Sommer sollen die Anpassungen in Kraft treten. Die Überschrift des Werkes beschreibt jedoch nicht die zu erwartenden Kürzungen für Versicherungsnehmer sondern hebt vielmehr die Absicht einer „Stabilisierung der Lebensversicherung“ hervor.

Wie bisher auch schon will der Gesetzgeber dem Vorschlag der Aktuarvereinigung nachkommen und den Garantiezins ab 2015 auf 1,25% absenken. Die letzte Garantiezinsabsenkung erfolgte mit Beginn 2012.

Die Bewertungsreserven werden lt. dem Gesetzesentwurf jedoch nur „potenziell beschnitten“. Die ursprüngliche Forderung von einer pauschalen Reduzierung bzw. gar Streichung der „stillen Reserven“ soll in einer abgemilderten Variante in Kraft treten. Sollten die Unternehmen in die Verlegenheit kommen, ihre Garantieversprechen nicht mehr erfüllen zu können, so erhielten sie die Möglichkeit, die Ausschüttung der anteiligen Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherungskunden zu kürzen.

Weg von der Garantie, hin zu mehr Risiken. Der Entwurf zur Neuregelung der Lebensversicherung sieht eine Verschiebung von Garantieleistungen zu einer stärkeren Beteiligung an Risikoüberschüssen vor. Der bisherige Mindestbeteiligungssatz in Höhe von 75 Prozent soll auf 90 Prozent angehoben werden.

Nicht nur die Kunden einer weiterhin laufenden Lebensversicherungen sollen zurück stecken, sondern auch die Versicherungsnehmer, die vorzeitig aus dem Lebensversicherungsvertrag aussteigen wollen. Kommt die Gesellschaft in eine finanzielle Schräglage, so kann auf die Ausschüttung der Dividenden verzichtet werden.





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