Neue Studie zeigt Renten-Dilemma auf – 22 % Altersarmut

Renten-Dilemma –


In 20 Jahren droht mehr als ein Fünftel aller Rentner im Bundesgebiet die Altersarmut. Eine aufgefrischte Studie mit dem erneut etwas aufgestockten Ergebnis kritisiert u.a. die mangelnde Zielgenauigkeit der geplanten Grundrente.

Rentner Armut

Mitgestalterin der Ursachen für Altersarmut erhebt mahnenden Zeigefinger

Für Grundrente sei eine Einkommensprüfung notwendig

Derzeit häufen sich die neu erstellten Studien über die Entwicklung der Altersarmut, gerade so, als wolle man die vorherigen Erkenntnisse jedes Mal aufs Neue bestätigen. Es gibt bei jeder darauffolgenden Studie jedoch etwas oben drauf und dies könnte ein Beleg dafür sein, dass es mit den in der Regel erstellten Modellrechnungen doch nicht so ganz funktioniert. Prognosen unterliegen ohnehin dem Umstand, dass sich die verwendeten Parameter bis zum Eintreffen des Zeitraumes nur unwesentlich veränderten. Andernfalls müsste die Bandbreite der möglichen Treffer derart ausgeweitet werden, dass eine Vorhersage schon überflüssig erscheint. Doch mit dem Thema Rente könnte es sich durchaus um eine fließende Vorbereitung der Betroffenen handeln, anstatt sie der harten Realität in seiner ganzen Wucht auszuliefern.

Eine von DIW Berlin und Bertelsmann Stiftung erstellte Renten-Studie kommt zum Ergebnis, dass nun in 20 Jahren mehr als jeder fünfte Rentner (21,6 %) von Altersarmut betroffen sein könnte. Aktuell sind es 16,8 Prozent. Hier ist der vorausgesetzte stabile „Parameter“ eine bis dahin „ungemindert positive Konjunkturaussicht“. Lt. Bertelsmann weist diese Aussicht darauf hin, dass die derzeit diskutierte Grundrente noch nicht ausreichend zielgenau sei. Denn zu den größten Risikogruppen zählten Geringqualifizierte und Alleinstehende.

Für die Schwelle der „Armutsgefährdung“ wird von Bertelsmann derzeit ein Betrag von monatlich 905,- Euro angesetzt. Wer über 906,- Euro verfügt, steht somit statistisch noch „in Saft und Kraft“. Wer darunter fällt, ist ein Kandidat für die Grundsicherung und die Aussichten dafür stehen für die größten Risikogruppen doppelt so hoch wie für den Durchschnitt.

Für die Verbesserung der „Zielgenauigkeit“ der Grundrente sollte lt. Bertelsmann Stiftung eine einfache Einkommensprüfung vorgenommen werden, welches aber nicht die Vermögensverhältnisse berücksichtigte. Mit dieser Einkommensprüfung könne sichergestellt werden, dass wirklich nur die Haushalte „in den Genuss der Aufwertung der Rentenanwartschaften“ kommen, welche diese auch benötigten. Eine weitere Maßnahme für bessere Zielgenauigkeit sei die flexiblere Auslegung der Versicherungsjahre. Dies könne den Menschen zugute kommen, die in ihrem Lebenslauf längere Zeiten der Erwerbslosigkeit vorweisen und auch versicherungsfrei gestellt waren. Ein weiterer positiver Effekt sei die Kostensenkung für die Grundrente. Die Rente sei aufgrund der demografischen Entwicklung mit den bald in Rente gehenden „Baby-Boomern“ ohnehin einer großen Belastungsprobe ausgesetzt.

Mitverursacher präsentiert nun (Schein-) Lösungen

Dass mal wieder ausgerechnet die Bertelsmann Stiftung den mahnenden Zeigefinger zum Thema Altersarmut erhebt, entbehrt einer gewissen (zynischen) Komik. Maßgeblich an der Ausgestaltung des Hartz-IV-Systems beteiligt und im Rahmen des Neoliberalismus eine Verfechterin der sog. Globalisierung. Die Absenkung des Lohnniveaus und eine Aufweichung der sozialen Leistungen sind nicht nur Folgen, sondern Etappenziele dieser „wirtschaftsfreundlichen“ Gesinnung. Eine Brandstifterin, die ständig an zahlreichen Stellen Feuer nachlegt, um mit ihrer Expertise über die Schadenbegrenzung zu belehren. Das Feuer zu löschen ist jedoch nicht das Ziel, sondern die Ausweitung zu verhindern, indem alles brennbare Material vom umliegenden Areal eingesammelt und in die Flammen geworfen werden soll.

Bezeichnend ist auch die genannte Armutsschwelle in Höhe von 905,- Euro. Ob Bertelsmann Stiftung oder DIW diese Zahl kreierte, steht offen, aber gemäß der Definition 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens müsste dort ein Betrag von über 1.030 Euro genannt werden. Sollte die offenbar künstlich nach unten gesetzte Armutsgrenze die Berechnungsgrundlage gewesen sein, dann resultierte dies in einer real wesentlich höheren Anzahl Betroffener.

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