Mindestlohn ist trotz Arbeitsmarktlage überbewertet

Lohnuntergrenze –


Der Mindestlohn wird inzwischen als ein Meilenstein innerhalb des Arbeitsmarktes gefeiert. Immerhin blieben die „vorausgesehenen“ Massenentlassungen aus, doch für die Mindestlohn-Arbeiter hat sich die finanzielle Lage hinsichtlich der Altersversorgung nicht verbessert.

Mitarbeiterzahl

Mindestlohn binnen 6 Jahren um lediglich 85 Cent angestiegen

Zukunftsaussichten für Mindestlohn-Beschäftigte nicht rosig

Nach fünf Jahren Mindestlohn im Bundesgebiet ist das Schreckensszenario von Massenentlassungen noch nicht eingetreten. Das Münchener ifo Institut rechnete noch vor dem Start des Mindestlohns mit „bis zu 900.000“ Arbeitsplatzverlusten. Selbst wenn den offiziellen Daten über die Arbeitslosen- bzw. Beschäftigtenzahl nicht uneingeschränkt Glauben geschenkt würde, führte die Lohnuntergrenze nicht zu den an die Wand gemalten Freistellungen von Arbeitnehmern.

Im Gegenteil. Der Mindestlohn habe sich sogar ausgezahlt und führte zu einer durchschnittlichen Lohnsteigerung von ca. 10 Prozent, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), worüber die Neue Westfälische (10.12.2019) berichtete. Arbeitsplatzverluste traten demnach zwar ein, aber nur in einem geringen Ausmaß und dies überwiegend im Bereich der Minijobs. Eine Gefahr sieht das Institut bei Eintreten einer Rezession. Gemäß dieser Entwicklung rechnet IAB mit negativen Effekten auf die für Mindestlohn beschäftigten Arbeitnehmer.

So positiv wie die Entwicklung wider Erwartung auch ausgefallen sein mag, der Blick auf den effektiven Lohnanstieg für die Betroffenen zeigt jedoch ein trüberes Bild. Mit dem Start des Mindestlohns am 01. Januar 2015 lag die Lohnuntergrenze bei 8,50 Euro. Die Mindestlohnkommission prüft seit jeher die mögliche Anhebung der Lohnuntergrenze regelmäßig aufs Neue. Bisher kam es zu Erhöhungen des Mindestlohns auf 8,84 Euro ab 01.01.2017 und auf 9,19 Euro ab Beginn 2019.

Für das Jahr 2020 schlug die Kommission einen Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro vor. Somit liegt die Lohnuntergrenze im fünften Jahr seit ihrer Einführung gerade mal um 69 Cent höher und ab 2020 um 85 Cent. Der Kaufkraftverlust zwischen den Jahren 2015 und 2019 liegt bei einer Preissteigerung von ca. 4,5 Prozent bei rund 4,3 Prozent. Damit liegen die Reallohnanstiege beim Mindestlohn zwar im allgemeinen „Trend“, aber das vom SPD-Politiker Hubertus Heil propagierte Ziel von 12 Euro „irgendwann in der Zukunft“ ist noch in weiter Ferne. Man braucht nur lange genug zu warten, bis die Kommission diese Marke aufgrund allgemeiner Lohnentwicklungen vorschlagen wird. Doch bis dahin sind die allgemeinen Preis davon geeilt und es bleibt nach wie vor kein Euro übrig, um die zerstörte gesetzliche Rentenversorgung anhand einer Zusatzversicherung ausgleichen zu können.

Kosten & Leistungen Krankenzusatzversicherung berechnen

Jetzt den kostenlosen Vergleichsservice nutzen:

Krankenzusatzversicherung

  • Tarife der aktuellen Testsieger
  • Abrufbares Info-Blatt im .pdf-Format
  • Ausführlicher Leistungsvergleich
  • Kostenlose Tarifberechnung
  • Unverbindliche Angebotserstellung
  • Auf Wunsch individuelle Beratung

Versicherungsdaten, Personendaten eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.

Jetzt vergleichen!

970x250

Schreibe einen Kommentar