Magere Verzinsung Lebensversicherungen – Bundesregierung ignoriert es

Altersvorsorge-


Die Bundesregierung scheint die magere Verzinsung einer Lebensversicherung als private Altersvorsorge kaum zu interessieren. Niedrige Zinsen scheinen gar kein Grund für den starken Abbau der Versicherungsbestände zu sein.

Vertragsabschluss

Zahl der Lebensversicherungen sinkt seit Jahren steil ab

Antwort der Bundesregierung nur nach Schablone

Im Jahr 2005 erreichte der Bestand der laufenden Lebensversicherungen mit rund 93,5 Millionen Policen seinen Zenit. Seither fallen bei den Versicherern die Bestände der privaten Altersvorsorge permanent ab. Ende 2017 betrug die Anzahl der Lebensversicherungen nur noch rund 83,5 Millionen Verträge (Quelle). Damit wurde in Etwa der Stand von 1992 erreicht.

Für den FDP-Politiker Christian Dürr waren die Berichte in den Medien über die inzwischen sehr renditeschwachen Altersvorsorgemaßnahmen Anlass, um eine schriftliche Anfrage bei der Bundesregierung zu stellen.

„Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass „jeder Vierte“ insbesondere wegen zu niedriger Gewinne (31 Prozent), zu hoher Beiträge (35 Prozent) und/oder alternativen, attraktiveren Anlageformen (30 Prozent) seine Lebensversicherung kündigt, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Lebensversicherungsverträge seit 1990 (pro Jahr) bis heute entwickelt?“.

Die Antwort formulierte am 30. Oktober 2018 die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht von der SPD:

Der Versicherungsnehmer hat das Recht, seinen Vertrag zu kündigen. Die Entscheidung zur Kündigung hängt wesentlich von seiner individuellen Situation ab. Beispielhaft seien die Fälle genannt, in denen das angesparte Kapital kurzfristig zur Überbrückung finanzieller Engpässe benötigt wird oder der Beitrag nicht mehr gezahlt werden kann. Die Regelungen über die Berechnung der Rückkaufswerte und die Möglichkeit der Beitragsfreistellung schützen die Interessen der Versicherten bzw. der Versicherungsnehmer.“

Mit der schablonenhaften Stellungnahme wurde die Anfrage des FDP-Politikers nur bruchstückhaft beantwortet. Auf die Frage über zu niedrige Renditen bzw. Verzinsung ging die SPD-Politikerin gar nicht erst ein.

Ein weiterer „interessanter“ Aspekt zu den Lebensversicherungen kam erst gar nicht zur Ansprache. Der Gesetzgeber hat den Aufsichtsbehörden die Befugnis erteilt, den Lebensversicherern nach Feststellung einer finanziellen Schieflage eine Minderung der Versicherungsleistungen anzuordnen. Im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG §314) Absatz 2 ist folgendes zu lesen:

„(2) Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.


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