LV Bewertungsreserven bleiben wie sie waren

Altersvorsorge-


Die Diskussionen um die Bewertungsreserven zu den Altersvorsorgeprodukten haben einen vorübergehenden Abschluss gefunden. Jedoch ohne großen Glanz, denn es bleibt so wie es bisher auch schon gewesen ist. Damit dürfte der große Aufschrei im letzten Herbst endgültig verstummt sein. Das Ergebnis hinterlässt dafür rund 95% Versicherungskunden mit Stirnrunzeln.

Verzicht auf Reform für ausgewogene Regelung

Bewertungsreserven
Lange Verhandlungen ohne Ergebnisse

„Viel Geschrei um Nichts“, könnte das Resultat lauten, welches die teils heftig umstrittenen Bewertungsreserven für die private Altersvorsorge nun doch völlig unberührt lässt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sorgt nun für eine kleine Minderheit hoch erfreuter Versicherungsnehmer und dem sehr großen Anteil benachteiligter Versicherungskunden.

Für rund 5 Prozent aller Inhaber einer Altersvorsorge-Police gilt lediglich „die Gunst der Stunde“ und sie profitieren von den historisch niedrigen Zinsen an den Märkten. Die Bewertungsreserven der festverzinslichen Anlagen erreichten aufgrund der Niedrigzinsphase überdurchschnittliche Volumen und diese gilt es nun via Beteiligungsregelung an die Versicherungsnehmer zu verteilen.

Als ein Gegner der derzeitigen Regulierung zeigte sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und hielten eine Anpassung für dringend notwendig. Aufgrund der Beteiligungen wäre nur eine kleine Anzahl der Versicherten zulasten der großen Mehrheit bevorzugt, da die Assekuranzen ihre Ausschüttungen noch weiter kürzen müssten.

Ohnehin sind Bewertungsreserven für die Versicherer ein „Null-Nummern-Spiel„, bei dem der Buchwert des „virtuellen“ Gewinns nach Ablauf der festverzinslichen Papiere wieder aufgelöst wird. Doch während der Laufzeit dient dieser Buchwert als Grundlage für die Beteiligungen an die Versicherungskunden.

Außer Spesen nichts gewesen

Die Regelung zu den umstrittenen Bewertungsreserven bleibt so wie sie ist, vorerst zumindest. Nach dem seit Herbst letzten Jahres anhaltenden Aufruhrs ein eigentlich blamables Ergebnis. Aber für eine gerechtere Regelung für die „restlichen“ 95% der Versicherungskunden bleibt noch ein Kerzchen der Hoffnung übrig, allerdings erst nach den Bundestagswahlen. Denn dann „wolle man“ eine Anpassung noch mal in Erwägung ziehen.

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