Lebensversicherung nach EZB-Leitzinssenkung besser kündigen?

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Der im April 2013 abgesenkte Leitzins durch die EZB verheißt nichts Gutes für die Lebensversicherungsbranche. Inhaber einer LV-Police fragen sich ggfs. ob der Vertrag besser gekündigt werden sollte, da die Zinsen und Renditen ohnehin in den Keller fallen werden. Ein Schritt der sich „drei Mal“ überlegt werden sollte, da die langfristigen Sparanlagen derzeit die einzigen „Leuchttürme“ in der Dunkelheit der kümmerlichen Zinsen darstellen.

Eine vorzeitige LV-Kündigung würde Verluste überwiegen lassen

Panik Reaktionen
Für Panik bestehen keine Gründe

Bereits seit Monaten vor der Leitzinssenkung durch die Europäische Zentralbank (EZB) am vorherigen Donnerstag standen die Lebensversicherer vor den zumindest größeren Herausforderungen, die Renditen, z.B. die Überschussbeteiligungen, auf annehmbare Werte zu halten. Nun erhielt der „Vorgabezins“ für die Eurozone einen Abstrich von weiteren -0,25 Prozentpunkten auf nur noch 0,5%. Die Versicherungsgesellschaften stehen vor verschärften Problemen. Das gild nur sofern sich die neue EZB-Vorgabe auf die Marktzinsen auswirken sollten. Der hauptsächliche Zinsabtrieb wird jedoch durch die Schwemme des frischen Kapitals für die Märkte ausgelöst.

Der Schritt der Euro-Notenbank ist in erster Linie ein Vorteil für die Banken. Diese erhalten von der EZB noch günstigere Kredite. Ob die spekulative Maßnahme, die Konjunktur damit anzukurbeln, aufgehen wird, ist ohnehin angezweifelt, aber keine Zweifel bestehen darin, dass der Verbraucher für die Rechnung aufkommen muss, wenn die Zinsen für Sparkonten noch mehr abrutschten sollten. Festgeldkonten und Tagesgeldanlagen werfen bereits heute kaum noch nennenswerte Renditen ab. Das Spektrum rentabler (bereits inflationsbereinigt) Anlagen hat sich auf langfristige Laufzeiten reduziert und an diesem Punkt kommen die Lebensversicherungen für die Altersvorsorge ins Spiel.

Lebensversicherungen jetzt abstoßen?
Die Gesellschaften könnten mit der Leitzinssenkung und einem ggfs. weiteren Abrutschen des Marktzins-Niveaus in ihrer Bewegungsfreiheit nun noch weiter als bisher schon eingeschränkt werden. Für „panische“ Reaktionen der Verbraucher gibt es aber keine Gründe, besonders wenn die Lebensversicherung bereits viele Jahre alt sein sollte. Für Altverträge gilt auf der einen Seite ein höherer Garantiezins, der je nach Alter der Police 4% betragen kann (seit 2012 bei 1,75%) und darüber hinaus ist die laufende Verzinsung innerhalb der letzten Jahre nicht derart eingebrochen, wie es manche Medienberichte vermuten lassen könnten.

Auf den Punkt gebracht rentiert eine langfristige Anlage wie eine Lebensversicherung deutlich besser als eine Festgeld-, geschweige eine Tagesgeldanlage. Sich aufgrund der zu erwartenden Absenkungen der Überschussbeteiligungen von einer kapitalbildenden Police trennen zu wollen, wäre „überhastet“. Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, handelt sich stets Verluste ein und verzichtet auf den nicht unerheblichen Anteil der Schlussüberschüsse. Diese kämen erst nach dem Ablauf der vollen vertraglich vereinbarten Laufzeit zum Tragen und können je nach Einzelfall einen Anteil von bis zu 30 Prozent der gesamten erwirtschafteten Erträge erreichen.

Vor einer vorzeitigen Kündigung der Versicherungspolice warnt auch der Spezialist auf dem Versicherungszweitmarkt lifeFinance. Die jüngste Leitzinsabsenkung sollte nicht zum Anlass genommen werden, die Police aufzugeben und wer diesen Weg aus finanziellen Gründen beschreiten will, für den bliebe die weitaus attraktivere Möglichkeit einer Policen-Beleihung. In diesem Fall blieben die laufende Verzinsung sowie die Schlussüberschüsse verlustfrei bestehen. Eine Lebensversicherungspolice kann selbst auch dann beliehen werden, wenn der Vertrag bereits ruhen sollte (stillgelegt).

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