Kosten & Finanzierung Grundrente – Gesetzesentwurf

Altersarmut –


Die SPD präsentiert anhand eines Gesetzesentwurfs konkrete Vorstellungen über die Kosten und Finanzierung der Grundrente. Klare Größenordnungen bei den Ausgaben, aber vage Kalkulation bei den Finanzierungsquellen.

Finanzaufsicht

Kosten und Finanzierung der Grundrente – Bisher ohne Zustimmung der Union

Ohne Bedürftigkeitsprüfung und Ausweitung Leistungsumfang

Nach den kontroversen Diskussionen zwischen den politischen Lagern über die Grundrente legt die SPD nun den Gesetzesentwurf für die entsprechende Umsetzung der „Rente für Alle“ vor. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hielten lt. ARD nicht nur an der Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung fest, sondern erweiterten die Gesetzesvorlage mit der Regelung, dass neben den künftigen Rentnern auch die bereits in Rente gegangenen Menschen nach Inkrafttreten des Gesetzes von der Grundrente profitieren.

Die Finanzierung der Grundrente mit Einführung im Jahr 2021 soll nach Vorstellung der SPD überwiegend aus Steuermitteln erfolgen. Auf das Anzapfen der Reserven der gesetzlichen Rentenversicherung soll verzichtet werden. Die Mehrleistungen über die Grundrente sollen lt. Entwurf nicht zu Einschränkungen an anderen Stellen und auch nicht zu einer Anhebung der Rentenbeiträge führen.

Klar geschätzte Kosten für die Grundrente

Die Grundrente, von der rund 3 Millionen Menschen profitieren sollen, werde nach Berechnung des Arbeits- und Finanzministeriums rund 3,8 Milliarden Euro im Jahr 2021 kosten. Bis zum Jahr 2025 werden die jährlichen Kosten bei 4,8 Milliarden Euro liegen. Anspruch auf eine Grundrente sollen allen Arbeitnehmer mit mindestens 35 Jahre Rentenbeitrag haben. Der über die gesamte Arbeitszeit berechnete Durchschnittsverdienst muss mindestens 775 Euro pro Monat betragen. Berücksichtigt werden lt. Vorlage auch Pflege- und Kindererziehungszeiten.

Vage Punkte zur Finanzierung der Grundrente

Allerdings bezieht die Kalkulation für die Finanzierung der Grundrente eine noch zu überwindende hohe Hürde ein. Anfänglich soll der Steueranteil 50 Prozent betragen, mit einem Anstieg auf 70 Prozent bis zum Jahr 2024. Ein Teil dieser Steuermittel soll von der EU-Finanztransaktionssteuer gedeckt werden. Diese müsste allerdings erst einmal umgesetzt werden und dies angesichts der seit Jahren anhaltenden Diskussionen und Verwerfungen. Einkalkuliert sind rund 500 Millionen Euro pro Jahr. Eine weitere Hürde sind anteilige 700 Millionen pro Jahr, die nach Abschaffung der von Schwarz-Gelb eingeführten ermäßigten Mehrwertsteuer für Hotels zufließen könnten. Etwas abstrakt wirken die von der SPD berechneten Mehreinnahmen bei den Steuern aufgrund von Reformen sowie Einsparungen beim Bundesarbeitsministerium. Hier steht ein Anteil von rund 600 Millionen Euro im Raum. Ein weiterer Finanzierungsanteil für die Grundrente entstehe über Kosteneinsparungen bei der Krankenversicherung der Rentner.

Die wohl größte noch zu überwindende Hürde wäre die Zustimmung des „großen“ Koalitionspartners CDU/CSU. Die Union hält allerdings bis dato an ihrer strickten Ablehnung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung fest.

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