Garantiezins Lebensversicherung fällt 2017 auf 0,9%
Der neue Garantiezins für die klassische Kapital-Lebensversicherung ab 2017 mit dem Wert von 0,9% steht so gut wie fest. Für Neukunden dürfte sich diese Altersvorsorge somit endgültig hinaus katapultieren.
Finaler Schritt für Ausstieg aus der klassischen Lebensversicherung

Derzeit liegt der sog. Garantiezins für Lebensversicherungen bei 1,25%. Die Aktuarvereinigung hat bereits eine Absenkung des Zinssatzes ab 2017 durchschimmern lassen. Es stand bereits ein vollständige Abschaffung des Höchstverrechnungszinses im Raum. Nun steht der neue Wert von 0,9% ab dem kommenden Jahr so gut wie fest.
Die gute Nachricht gleich vorweg. Bestandskunden werden von einer weiteren Absenkung des Garantiezinssatzes für die Kapital-Lebensversicherung nicht betroffen sein. Für Neukunden allerdings dürfte die klassische Altersvorsorge um ein weiteres Stück unattraktiv werden. Die Aktuarvereinigung schlägt einen Garantiezins vor und das Bundesfinanzministerium folgt dieser Vorgabe in aller Regel. So werden die Neuverträge der Kapital-Lebensversicherung ab 2017 voraussichtlich mit einem Garantiezins von nur noch 0,9% begleitet sein, wie F.A.Z. (Montag) berichtete.
Damit dürfte der klassischen Altersvorsorge der Boden endgültig entzogen werden. Angesichts der Abschluss- und Verwaltungskosten bleiben von den 0,9% Garantiezins unterm Strich keine nennenswerten Renditen mehr übrig, da getrost auch von einer Reduzierung der laufenden Verzinsung sowie die Schlussüberschüsse gerechnet werden kann.
Für die Branche kommt dieser Schritt nicht überraschend. Einige Gesellschaften reagierten schon vor rund drei Jahren und verabschiedeten sich von der klassischen Variante der Kapital-Lebensversicherung inkl. Garantiezins. Dazu zählen u.a. die Allianz („Perspektive“), die Ergo Gruppe sowie Axa („Relax Rente„).
Wer für die Altersversorgung auf den Garantiezins verzichten will, erhält mit den alternativen, an den Kapitalmärkten stärker angelehnten Angeboten immerhin Chancen auf höhere Renditen. Eine festgelegte Verzinsung fällt weg und als Garantie bleibt immer noch die Mindestauszahlung der geleisteten Sparbeiträge.