Jährliche Rentenanhebungen befördern Rentner in Steuerpflicht
Die jährliche Rentenanhebung befördert automatisch eine ganze Reihe von Ruheständlern in die Einkommensteuerpflicht. Im Jahr 2019 werden voraussichtlich weitere rund 48.000 Rentner hinzukommen.
– Rentenanhebungen werden sehr schnell wieder ausgebremst
– „Nebeneinkünfte“ für Rentner sind essentiell

Gesetzliche Rentenzahlungen werden nur noch über Almosen als gesichert präsentiert
Überblick
Rentenanhebungen werden sehr schnell wieder ausgebremst
Mit der jährlichen Rentenanhebung zum jeweiligen 01. Juli geraten damit immer mehr Rentner mit ihrem Einkommen automatisch über den steuerlichen Freibetrag und werden zur Kasse gebeten. Im Jahr 2019 steigen die Renten in den alten Bundesländern um 3,18 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,91 Prozent an. Für viele Ruheständler fällt der Schritt nach oben im Bezug zum verfügbaren Einkommen jedoch deutlich geringer aus. Konkret werden lt. Bundesfinanzministerium zum 01. Juli den rund 4,4 Millionen steuerpflichtigen Rentner weitere ca. 48.000 hinzukommen. Bereits jetzt nimmt der steuerliche Anteil der Rentner mit 33 Milliarden Euro rund 10 Prozent des gesamten Steueraufkommens des Bundes ein.
Im Jahr 2019 sind 78 Prozent des Rentner-Einkommens steuerlich relevant. Nach gegenwärtigem Fahrplan der Bundesregierung soll dieser Anteil kontinuierlich ansteigen und ab dem Jahr 2040 das Einkommen zu 100 Prozent belasten.
„Nebeneinkünfte“ für Rentner sind essentiell
Rund 600.000 steuerpflichtige Rentner verfügen über ein Einkommen ausschließlich aus der Rentenkasse. Diese haben somit keine weiteren Einkünfte wie z.B. aus einer privaten Rentenversicherung, betriebliche Rente, Vermietungen oder Verpachtungen. Die vermeintlichen Nebeneinkünfte entpuppen sich allerdings sehr schnell als eine weitere Haupteinnahmequellen, wenn die Anzahl von gut 5 Millionen Rentnern gegenübergestellt wird, die zum Stand Ende 2017 weniger als 500 Euro gesetzliche Rente erhielten. Der Grundfreibetrag für 2019 liegt bei 9.168 Euro (bzw. 764 € mtl.) und markiert gleichzeitig die Obergrenze zur Steuerbefreiung.
Wie es tatsächlich um die politisch gewollte Lage der gesetzlichen Rentenversorgung bestellt ist, zeigt der Vorschlag des Münchener ifo Instituts auf, welches sich einer Modellrechnung für einen Zeitraum der nächsten 50 Jahre bediente.
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