Halbherzige Rentenreform entlastet Unternehmen erneut

Rentenversorgung-


Mit einer halbherzigen Renten-Reform durch die Bundesregierung werden die Unternehmen fortgesetzt entlastet und die Risiken auf Arbeitnehmer und Sparer abgewälzt. Garantieleistungen werden trotz offenkundig schrumpfender Renditen weitgehend abgeschafft. Das betrifft vor allem die betriebliche Altersvorsorge.

Politik für die Wirtschaft – Arbeitnehmer tragen Risiken

Kostenfalle
Mehr bAV-Anreize durch staatliche Zuschüsse

Im Rahmen der angekündigten nächsten Rentenreform soll der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ein höheres Gewicht gegeben werden. Das Prinzip der „3 Säulen“ aus gesetzlicher Rente als „solide Basis“, der zusätzlichen Privatvorsorge und die betriebliche Altersvorsorge soll weiter Bestand haben.

Für die Arbeitnehmer bietet das Modell mit einer „gestärkten“ bAV aber keineswegs eine größere Sicherheit, im Gegenteil. Die Arbeitgeber müssen künftig keine Garantie für Rentenleistungen mehr abgeben. Das Risiko wird somit wieder einmal auf den vor immer weniger Alternativen stehenden Sparer abgewälzt.

Das gesetzliche Rentenniveau wird ab 2030 – sofern die Rentenreform nichts daran ändert – auf 43 Prozent des durchschnittlichen Netto-Einkommens abgesunken sein. Für die private Altersvorsorge schrumpfen die Renditen schon seit Jahren beständig der Null entgegen. Der sog. Garantiezins für die klassische kapitalgedeckte Altersvorsorge sinkt ab 2017 auf 0,9 Prozent. Mit den Kürzungen der Überschüssen durch die Versicherer fällt die laufende Verzinsung umso deutlicher ab. Zu allem Überfluss fallen bei der bAV noch die Garantieleistungen weg.

Das Bundeskabinett beabsichtigt im Zuge der Betriebsrenten-Reform die Schaffung stärkerer Anreize für die Betriebe, ihren Angestellten eine bAV anzubieten. Damit wäre auch klargestellt, dass die betriebliche Altersvorsorge, die eigentlich das „dritte wichtige Standbein“ für die Altersversorgung bieten soll, gar nicht für jeden Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Das betrifft vor allem die zahlreichen Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor und bei Leiharbeitsfirmen.

Die garantierte Mindestleistung aus der bAV besteht künftig nur noch aus den eingezahlten Beiträgen. Das garantieren einer Rentenhöhe obliegt dem Arbeitgebern, bzw. den Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmern.

Einen Anreiz zur Einführung einer bAV durch die Arbeitgeber soll durch Zuschüsse für den Niedriglohnsektor geschaffen werden. Wenn Geringverdiener pro Jahr 240 bis 480 Euro in die bAV einzahlen, gibt es Zuschüsse zwischen 72 und 144 Euro. Die Rentenbeiträge kommen dem Sparer durch den Abzug des steuerrelevanten Einkommens zugute. Die Lohnsteuer fällt entsprechend niedriger aus.

Unterm Strich werden die Folgen aus „Agenda 2010“ ungeniert fortgesetzt. Der „Staat“ stiehlt sich aus seiner Verantwortung, stellt die Unternehmen durch das Zuschustern von Privatrenten-Beiträgen und den Verzicht von Garantieleistungen auf gestärkte Beine und der Arbeitnehmer darf die auf ihn abgewälzten Risiken alleine tragen. Im Falle einer Mindestversorgung im Rentenalter kommt der Steuerzahler dafür auf.


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