Grundrente ist durch – Jedoch mit bitteren Wermutstropfen

Rentenpolitik –


Die Grundrente kann zu Beginn 2021 an den Start gehen. Nachdem die Große Koalition den von der Union ausgestalteten gemeinsamen Nenner fand, hob nun der Bundestag zustimmend den Daumen.

Renteneinzahlung

Grundrente kommt. Jedoch mit einigen bitteren Wermutstropfen

Grundrente setzt mind. 33 Jahre Beitragszahlung voraus

Die Große Koalition hat zur Grundrente tatsächlich einen gemeinsamen Nenner gefunden und die Grundversorgung für Rentner auf den Weg gebracht. Die entsprechende Gesetzesvorlage wurde nun vom Bundestag abgesegnet. Der Start der Grundrente soll wie bisher geplant zum 01. Januar 2021 erfolgen. Berechtigt für Bezüge sind rund 1,3 Millionen Menschen und mit einem Anteil von 70 Prozent betrifft diese Grundversorgung vor allem die Frauen.

Einen Anspruch auf Grundrente haben alle Erwerbstätige, die mindestens 33 Jahre lang in die Sozialversicherung einzahlten. Allerdings nicht in voller Höhe. Dieser gilt erst ab 35 Beitragsjahren.

Grundrente erst nach Bestehen der Einkommensprüfung

Die Union hat sich beim „großen Streit“ um die Bedarfsprüfung offensichtlich durchsetzen können. Für den berechtigten Anspruch der Grundrente sollen sämtliche zu versteuernden Einkünfte des Rentners zur Prüfung einbezogen werden. Dazu zählen neben Einkünfte aus Vermietungen auch die Bezüge aus einer privaten Vorsorge wie Betriebsrente oder zusätzliche Rentenversicherung. Daneben werden auch sämtliche Einkünfte überprüft, die als steuerfrei gelten.

Berechtigt für die volle Höhe der Grundrente sind alle Rentner, deren Einkommen 1.250 Euro für Alleinstehende bzw. 1.950 Euro für Verheiratete oder mit Lebenspartner nicht übersteigt. Dabei werden Werbungskosten wie Pflegeversicherung und Krankenversicherung dem Einkommen angerechnet bzw. abgezogen. Über die „Freigrenze“ hinausgehende Einkommen werden der Grundrente angerechnet und zwar zu 60 Prozent des übersteigenden Betrages. Übersteigt das Einkommen eines Single-Rentners 1.600 Euro bzw. einem Paar 2.300 Euro, werden die über die Freigrenze hinausgehenden Beträge zu 100 Prozent angerechnet.

Die Anrechnung der privaten Altersvorsorge ist gemäß dem „Vorbild“ der Grundsicherung ein bitterer Wermutstropfen. Sollten die Bezüge der aus dem übrig gebliebenen Einkommen während des Erwerbslebens finanzierten Altersvorsorge für ein Überschreiten der Einkommensgrenze zur Grundrente sorgen, dann hat der Rentner im Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft über Jahre hinweg einen Spenden-Dienst erwiesen.

Finanztransaktionssteuer ist wieder mal vom Tisch

Ein weiterer von der Union kritisierter Punkt zur Grundrente war die Finanzierung derselben. Dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) schwebte die sog. Finanztransaktionssteuer als Einspeisequelle für die Grundrente vor. Doch die Gegenwehr der an den Finanzmarkt tätigen Akteure scheint wie immer übermächtig. Von dieser eigentlich simplen Umsatzsteuer für Finanzmarktgeschäfte ist nun keine Rede mehr. Nun soll die Finanzierung der Grundrente aus Steuermitteln erfolgen. Dies passt der Union allerdings auch nicht. Im ersten Jahr der Grundrente rechnet man mit einem Aufwand in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro. Angesichts der erst kürzlich von den verantwortlichen Politikern und Steuergeldverwaltern für die Begrenzung ihres Lockdown-Schadens locker gemachten dreistelligen Milliarden-Beträge eigentlich nur eine Kleinigkeit und dies zugunsten der Menschen, welche anhand ihrer Jahrzehnte lange Wertschöpfung und Dienstleistungen eigentlich noch viel mehr Anerkennung verdient hätten.

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