Gegner Finanztransaktionssteuer sehen Altersvorsorge gefährdet

Lobbyarbeit –


Wenn das Thema Finanztransaktionssteuer wieder etwas hochkocht, stehen auch schon die Gegner dieser Finanzgeschäft-Umsatzsteuer parat. Eine zusätzliche Belastung sei der Altersvorsorge abträglich, so ein Argument.

Finanzmärkte

Gemäß des GDV käme eine Finanztransaktionssteuer keinesfalls in Frage

Die Regulierungen dürfen kein Selbstzweck sein

Die Finanztransaktionssteuer ist nach wie vor EU-weit nicht eingeführt. Bereits im September 2011 legte die EU-Kommission einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor und seither wird um die wohlklingende Bezeichnung der eigentlichen Umsatzsteuer auf Finanzmarktgeschäfte beispiellos herumgeeiert. Natürlich stemmen sich alle die Interessengruppen gegen eine Finanzgeschäfts-Umsatzsteuer, die letztendlich einen Teil ihrer Gewinne wie jeder normale Arbeitnehmer auch abführen müssten. Und es sind sehr gewichtige Gegner der Finanztransaktionssteuer. So zum Beispiel der Dachverband der deutschen Versicherer GDV.

Der Vorsitzende des GDV, Jörg Fürstenwerth, nimmt das „Jubiläum“ des 15. Septembers 2008 zum Anlass, die im Raum stehende Steuer für Finanzgeschäfte an den Pranger zu stellen. Fast vor 11 Jahren kollabierte die US-Investmentbank Lehman Brothers und dieses Ereignis dient als Symbol für die damals eingesetzte sog. Finanzkrise. Als Folgen dieser Krise zählt Fürstenwerth Regulierung, Aufsicht und Niedrigzins auf. Der „Kontrolleifer“ sei nach wie vor derart lebendig, dass der der Eindruck entstehen könne, Lehman sei erst gestern zusammengebrochen. Der GDV-Vorsitzende mahnt, die Regulierung als Antwort auf die Krise nicht zu einem Selbstzweck werden zu lassen. Eine gute Regulierung zeichnete sich durch Finanzstabilität und Sicherheit aus. Die Regulierung Solvency II ließe darüber bereits Zweifel aufkommen.

Finanztransaktionssteuer führe nur zu weiteren Belastungen

Die Finanztransaktionssteuer sei bereits der nächste Streich. In Frankreich bereits eingeführt und nun auch für weitere EU-Mitgliedsländer geplant. Die Finanzwirtschaft solle anhand dieser Steuer an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden, so die von Fürstenwerth angeführte Begründung der Befürworter einer Finanztransaktionssteuer. Darüber hinaus wolle man hochspekulative kurzfristige Geschäfte eindämmen. Damit würde der Altersvorsorge im Bundesgebiet jedoch ein „Bärendienst erwiesen“, so der Einwand des GDV-Chefs. Versicherer, Pensionsfonds und Pensionskassen investierten einen großen Teil der Kundenbeiträge in Aktien. Dies sei angesichts des Niedrigzinsumfeldes nicht nur notwendig, sondern müsste dazu noch gefördert werden. Eine zusätzliche Steuer führte daher nur zu zusätzlichen Belastungen.

Fiktiver Geldmarkt dominiert ohnehin

Inzwischen haben mehr als 90 Prozent des global kreisenden Geldes nichts mehr mit der sog. Realwirtschaft zu tun, sondern ausschließlich mit Finanzmarktgeschäften und den teils sehr zweifelhaften Produkten. Fiktiver Umlauf für virtuelle Gewinne, aber äußerst realer Ausgleich der erlittenen Verluste durch Steuerzahler und Sparer. Real deshalb, weil die Steuergelder der Arbeitnehmer ausschließlich durch die Wertschöpfung und Bereitstellung der Lebensarbeitskraft generiert wurden. Aufgrund der bisherigen Billionen-Geldschwemme der EZB kreisen weitere riesige virtuelle Geldmengen in den Finanzmärkten und ein Teil davon wird letztendlich „materialisiert“, z.B. in Form von Immobilienkäufen. Diesen preistreibenden Effekt bekommen wiederum die Untersten in der Einkommens- und Steuerkette zu spüren. Ein Einhalt dieser beschleunigten Entwicklung wäre sicher kein Nachteil, denn was nützt die Stabilität der Altersvorsorge, wenn die erst nach Jahrzehnten erhaltenen Rentenzahlungen durch Preisanstiege (Inflation) auf einen kümmerlichen Restwert reduziert sind?

Ein Tausendstel und Zehntausendstel führten zu Verwerfungen?

Eine auch gerne vom GDV übersehene durch Inflation verursachte Geldentwertung kümmert offenbar nicht. Selbst wenn die Inflation von 1,0 auf 2,0 Prozent anstiege, wäre der Aufschrei nur um einen Bruchteil so groß wie zu der geplanten Finanztransaktionssteuer. Um welche Größenordnungen handelt es sich überhaupt? Gemäß des Gesetzesentwurfs der EU sollte der Steuersatz für Anleihe- und Aktienhandel 0,1 Prozent und der Handel mit Derivate von Anleihen und Aktien 0,01 Prozent betragen. Die Mehrwertsteuer für den Handel von realen Waren liegt übrigens bei 19 bzw. 7 Prozent. Der Spitzensteuersatz derzeit bei 45 Prozent und die Kapitalertragssteuer (leistungsloses Einkommen) bei 25 Prozent.

Die Chancen auf die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer stehen aufgrund der Strukturen in Brüssel ohnehin schlecht. Während das EU-Parlament lediglich Richtlinien-Vorgaben abnicken oder ablehnen kann, sitzen die Interessenverbände mit der EU-Kommission quasi am gleichen Tisch, um die künftigen Geschicke innerhalb des EU-Wirtschaftsgebietes im Einvernehmen zu gestalten.

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