Nach Garantiezinssenkung folgt Kürzung der Überschussbeteiligungen

Die Euro-Finanzkrise fordert offenbar auch für die Lebensversicherungen ihren Tribut. Die Versicherungsgesellschaften schlagen Alarm. Nachdem die Garantiezinsen ohnehin ab dem kommenden Jahr 2012 auf nur noch mehr 1,75% für Neuverträge abgesenkt werden, fordern die Versicherer zusätzliche Abstriche von den Überschussbeteiligungen.

Sind bestehende Policen für Lebensversicherungen jetzt auch gefährdet?

Rente in Gefahr
Versicherungspolicen in Gefahr?

Geringere Ausschüttungen würden vor allem die Versicherungspolicen betreffen, die in den nächsten Jahren zur Fälligkeit kommen, also die Altverträge. Lebensversicherer beziehen die Überschussbeteiligungen als Rücklagen aus den erwirtschafteten Renditen an den Kapitalmärkten.

Die langanhaltende Finanzkrise schlägt sich voll auf die Anlagen der Versicherer durch. Vor allem die Altverträge mit noch höheren Garantiezinsen müssen bedient werden, das lassen allerdings die geringen Erträge am Kapitalmarkt nicht mehr zu.

Aus diesem Grund werden erste Überlegungen laut ausgesprochen, die Ausschüttungen an die Versicherungskunden zu reduzieren. Darüber hinaus wäre es für die ersten Versicherungsexperten nicht mehr ausgeschlossen, den Garantiezins für alle Versicherungsppolicen senken zu müssen, damit finanzschwache Versicherungsgesellschaften nicht erhebliche Schwierigkeiten geraten.

Die Versicherungsgesellschaften halten sich mit der Auskunft ihrer Anlagestrategien eher zurück und Anfragen werden nur zögerlich, wenn überhaupt beantwortet. Es ist aber kein großes Geheimnis, dass ein Großteil des Kapitals in Staatsanleihen investiert ist.

Sofern es sich um Bundesanleihen handelt, liegt die derzeitige Umlaufrendite bereits unterhalb der für 2012 angesetzten Garantieverzinsung von 1,75%. Zwar sind die Rücklagen der Versicherungsgesellschaften durch erhebliche Kursgewinne stark angestiegen, aber die Bilanzen stehen lediglich auf Papier und stellen keinen reellen Wert dar.

Mit der Angabe der vorhandenen Rücklagen handelt es sich um eine „Momentaufnahme“ zu den aktuellen Kurswerten, die bei einem zeitgleichen Verkauf fällig werden würden. Staatsanleihen werden von den Gesellschaften jedoch meist bis zum Laufzeitende gehalten.

Um etwaige Forderungen der Gesellschaften für Stabilisierungsmaßnahmen umsetzen zu können, bedarf es eine Änderung der augenblicklichen Gesetzeslage. Die Versicherungen sind zur Garantieverzinsung verpflichtet.

Für den Inhaber einer Versicherungspolice stellt sich die Verpflichtung zum Garantiezins durch die Gesellschaft als ein augenscheinlicher Vorteil dar. Der Zwang zu Auszahlungen von Gelder, die eigentlich gar nicht vorhanden sind, können jedoch das Aus der Versicherung bewirken.

Die erweiterte Reduzierung der Leistungen von Lebensversicherungen durch Senkung der Überschussbeteiligungen, sowie die Absenkung des Garantiezins auch für bestehende Altverträge, werden derzeit noch „laut ausgesprochen“. Letztendlich bedarf es eine Absegnung der Bundesregierung. Angesichts der allgemeinen Finanzlage, dürfte es in jedem Fall zu weitreichenden Veränderungen kommen werden.

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Quelle: welt.de

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