Einigung zu Grundrenteleistungen – Finanzierung noch offen

Rentenpolitik –


Der Gesetzesentwurf zur Grundrente gilt bei den Koalitionspartner SPD und CDU als ausgehandelt. Die Leistungen sind einvernehmlich definiert. Offen ist jedoch noch die Finanzierung der Mehrausgaben.

Sicher ist lediglich die Grundrentenfinanzierung aus Steuermitteln

Renteneintritt
Grundrente gilt nun als sicher - Finanzierung noch völlig offen

Das Gezerre um die Grundrente gilt offiziell als beendet. Der Initiator der Grundrente, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), und sein Kabinettskollege im Gesundheitsministerium, Jens Spahn (CDU), haben sich auf einen gemeinsamen Nenner einigen können. Die letzten Meinungsverschiedenheiten seien nun eingeebnet.

Der gemeinsame Nenner beschreibt einen Anspruch auf die Grundrente nach 33 Jahren Beitragszahlung. Allerdings nicht im vollen Umfang. Der volle Grundrentenanspruch soll erst ab 35 Beitragsjahren bestehen. Einen Anspruch auf vollen Zuschlag erhalten Rentner, die über ein monatliches Einkommen von höchstens 1.250 Euro (Singles) bzw. 1.950 Euro (Paare) verfügen. Wer über ein Einkommen von bis zu 1.600 Euro bzw. 2.300 Euro mtl. verfügt, dem werden die Einkünfte zu 60 Prozent an die Grundrente angerechnet. Bei Beträgen darüber hinaus verfällt der Anspruch.

Während die „Ausgabenseite“ als geklärt erscheint, hängt die Einigung auf der „Finanzierungsseite“ noch in der Luft. Da der „Steuergeldverwalter“ die Einnahmen lediglich neben dem eigenen Engagement an den Kapitalmärkten zum größten Teil nur durch höhere Steuergeldzuflüsse steigern kann, stellt sich auch hier lediglich die Frage, welchen Ressorts die Finanzierung der Grundrente entnommen werden könnte. Steuergelder sollen es sein, darüber ist man sich einig. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) spekuliert hierbei auf die in Aussicht gestellten Einnahmen durch die noch rein hypothetische Finanztransaktionssteuer, welche allerdings zulasten derer ginge, die u.a. für die spätere Altersversorgung aktiv Wertpapierhandel betrieben.

Am Mittwoch, den 12. Februar, soll die Gesetzesvorlage zur Grundrente dem Kabinett vorgelegt werden. Ein späterer Zeitpunkt würde ohnehin das gesetzte Ziel, die Grundrente ab 2021 zu starten, infrage stellen.

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