Die Rentenreform 2014 könnte als verfassungswidrig erklärt werden

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Für Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bahnt sich zum kürzlich in Kraft getretenen Rentenpaket eine Blamage an. Offenbar haben sich „kleine“ Fehler eingeschlichen, die nichts Geringeres als verfassungswidrig sein könnten.

Justiz

Vermutlicher Grundgesetz-Verstoß „nur“ eine Woche nach Start des Rentenpakets

Zum 01. Juli 2014 trat das Rentenpaket samt Rente mit 63 ohne Abzüge in Kraft. Der Entwurf wurde vorgelegt, der Bundestag winkte das Konzept durch. Eine Woche danach kommt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages nach einer Analyse des Rentenpaketes zum Schluss, dass ein Detail dieser Reform nicht verfassungsgemäß sein könnte. Das Gutachten liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Wo liegt das wahrscheinlich verfassungswidrige Problem beim Rentenpaket

Die Rente ab 63 ohne Abzüge vom Renteneinkommen kann nach 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung in Anspruch genommen werden. Dabei wurde am Ende sogar großzügiger als in den ersten Entwürfen umgegangen. Der Bezug von Arbeitslosengeld I (nicht II, Hartz IV) wird als Beitragszeit in die Rentenversicherung mit einbezogen.

Es gilt jedoch eine Ausnahmeregelung. Die letzten zwei Jahre Arbeitslosengeld vor dem Renteneintritt werden nicht mit angerechnet. Damit wollte Nahles einen Ansturm auf die Frührente mit 61 verhindern.

Bis dahin scheint noch alles in „bester Ordnung“ zu sein. Doch es gibt eine Sonderregelung innerhalb der Ausnahme. Sollte das Arbeitslosengeld aufgrund einer Insolvenz oder völligen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bezogen worden sein, dann zählen die letzten beiden Jahre mit. Der Haken: Betriebsbedingte Kündigungen fallen wieder aus der Sonderregelung heraus und landen wieder in der „normalen Ausnahme“, also ohne Anrechnung der Bezugszeit.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sieht in dieser „Sonder-Ausnahme“ einen möglichen Verstoß „gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3, Abs. 1 GG“.

Mit Hast, kaum durchdacht und ohne Sachverstand?

Angesichts des potenziellen Desasters für Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zum jüngst verabschiedeten Rentenpaket, drängt sich die Frage auf, mit welchen Denkansätzen Gesetzespakete entworfen und dann tatsächlich noch verabschiedet werden, um am Ende mit dem Grundgesetz in Konflikt zu kommen.

Offenbar ist das in sichtlich großer und ungewohnter Eile durch gewunkene Rentenpaket nicht vollständig „durchdacht“, geschweige juristisch auf Herz und Nieren überprüft worden, bevor die Abgeordneten mit „vollständiger Kenntnis“ zum Sachverhalt einfach abnickten. Schon während der Entwurfsphase tauchte die eine und andere „Überraschung“ zu den künftigen Kosten dieses Wahlgeschenkes auf. Ein teurer Spaß.

Das gegenwärtige Rentenpaket droht wie ein Kartenhaus zusammen zu brechen, sollten die Verfassungsrichter die Bedenken der Wissenschaftler bestätigen.

Eigentlich könnte man erwarten, dass die Riege der „chronisch fachfremden“ Bundesminister den Rat von Sachverständigen auch beherzigen sollte. Besser wäre es, die Expertisen vor den Beschlüssen in Anspruch zu nehmen.





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