Die Altersversorgung der Parlamentarier in temporärer Kritik

Rentensystem –


Die Rente für Bundestagsabgeordnete „ist sicher“. Die üppige Versorgung nach nur wenigen Jahren Parlamentsangehörigkeit zulasten der Steuerzahler dürfte trotz Einwände beibehalten werden.

Dämmerung Bundesregierung

Eher geht die Sonne nicht mehr auf als das Abgeordnete ihre Rente kürzten

Anpassung Rentenregelung Abgeordnete eher aussichtslos

Bundestagsabgeordnete können sich nach ihrer Tätigkeit der „Gewissensausübung“ bequem zurücklehnen und sich auf einer satten Altersversorgung ausruhen. Deren Altersbezüge stiegen in den vergangenen 20 Jahren um mehr als das Doppelte an. Im Jahr 2000 lagen die (Steuergeld-) Ausgaben für die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten bei 22,2 Millionen Euro und erreichten inzwischen den Betrag von rund 51,4 Millionen Euro, so die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) (Dienstag).

In der Ausübung des Gewissens übte sich zu diesem Thema der Fraktionschef der Linken Dietmar Bartsch. Er forderte gegenüber der Zeitung, dass die Abgeordneten spätestens nach der kommenden Bundestagswahl allesamt in die gesetzliche Rente einzahlen sollten und deren Ansprüche nach unten geschraubt werden. „Es muss Schluss sein mit dem immer teurer werdenden Extra-System auf Steuerzahlerkosten“, so Bartsch zur NOZ. Derzeit stehen den Abgeordneten für jedes Jahr im Parlament als Altersgeld 2,5 Prozent der aktuellen Diäten zu. Das sind rund 252 Euro (Diät bei 10.083,47 Euro). Die maximale Altersversorgung ist auf 65 Prozent gedeckelt, also 6.554,34 Euro. Dieser Höchstwert werde allerdings nur von sehr wenigen Abgeordneten erreicht, da hierfür 26 Jahre nötig sind. Allerdings leisten die Abgeordneten für ihre künftige Altersversorgung im Gegensatz zu jedem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer keinen einzigen Cent. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten verbringt ihre Zeit im Parlament für zwei oder drei Legislaturperioden. Bartsch nennt das Rentensystem in Österreich als ein gutes Vorbild. Es gibt dort eine Rentenkasse und diese wird von allen Bewohnern, inkl. den Abgeordneten bedient. Doch bei einem solchen System, bei dem die Parlamentarier zu gleichen oder ähnlichen Bedingungen einen Anspruch auf Altersversorgung erhalten, müssten sich die Bundestagsabgeordneten auf Einbußen im Bereich von 73 Prozent einstellen.

Die letzte (peinliche) Änderung des Bundestagswahlgesetzes zeigte bereits, dass derlei Anpassungen, welche nichts anderes als Selbstbeschneidungen darstellten, wohl völlig aussichtslos sind. Vielmehr dürfte das Bestreben der Abgeordneten darin liegen, den Listenplatz für die nächste Legislaturperiode anhand von Linientreue möglichst ganz oben zu halten.

Kosten & Leistungen Krankenkassen berechnen

Jetzt den kostenlosen GKV-Vergleichsservice nutzen:

Familie unter Schirm

  • Individuelles Leistungsmaximum
  • Heilmethoden Alternativmedizin
  • Bevorzugte Präventionsmaßnahmen
  • Einsparungen mit Direktversicherung
  • Vergleich gewünschter Leistungen

Versicherungsdaten, Personendaten eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.

Jetzt vergleichen!

970x250

Schreibe einen Kommentar