Bundesregierung stellt Gesamtkonzept künftiger Rente vor

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Die Bundesregierung stellte das Gesamtkonzept für die künftige Rentenversorgung vor. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles spricht von einer „zukunftsfesten“ Alterssicherung.

Renteneintrittsalter
Grobe Umrisse zur Ausgestaltung der Rente

Die Vorstellungen der Bundesregierung über das künftige Rentensystem stehen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) stellte am Freitag unter dem Motto „zukunftsfeste und verlässliche Alterssicherung bis 2030 und darüber hinaus“ ihr „Gesamtkonzept“ vor.

Demnach soll die gesetzliche Rente als „verlässliches Fundament“ beibehalten werden. Das Rentenniveau verbleibt dauerhaft bei mindestens 46 Prozent. Der maximale Beitragssatz soll bis 2030 bei 22 Prozent und bis 2045 bei 25 Prozent gedeckelt werden. Das Rentenniveau „Ost und West“ wird angeglichen, die Leistungen bei Erwerbsminderung sollen angehoben werden. Für Selbstständige gilt künftig eine Alterssicherung.

Für die zusätzliche Altersvorsorge sind tariflich abgesicherte Betriebsrenten auch in kleinen und mittleren Betrieben vorgesehen. Die Riester-Rente soll vereinfacht und transparenter werden. Das Konzept sieht einen Freibetrag für Zusatzrenten im Falle der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor.

Die Lebensleistung soll mit einer Solidarrente anerkannt werden, mit der langjährig versicherte über ein garantiertes Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten.

Viel Spielraum für ein noch offenes Konzept

Das von der Bundesarbeitsministerin vorgestellte Konzept beschreibt lediglich einen groben Umriss. Die Parameter für Freibeträge, Förderungen und Transparenz sind offenbar noch nicht festgelegt. Mit lediglich einem Euro über Grundsicherung wäre dem vorgestellten Konzept bereits Genüge getan.

Darüber hinaus dürften die arbeitgebernahen Ökonomen und Institute Sturm laufen gegen das Anheben des allgemeinen Rentenbeitragssatzes. Die bereits bekannten Argumente: Derartige Mehrausgaben dürfen den Unternehmen keinesfalls zugemutet werden. Schließlich geht es um den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherung von Arbeitsplätzen.


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