Betriebsrentenstärkungsgesetz beschert 8€ Förderung

Rentenpolitik –


Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sollen vor allem Geringverdiener im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge staatliche Zuschüsse erhalten. Rund 680.000 Arbeitnehmer in dieser Kategorie „profitierten“ von weniger als 10 Euro pro Monat.

Armutsgefährdet

Die einzigen, welche ein Fass aufmachen können, sind die Versicherer

Kosmetische Maßnahme für verfehlte Rentenpolitik

Mit dem am 01. Januar 2018 an den Start gegangenen „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ beabsichtigte die Bundesregierung die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und stellte dabei die immer größer werdende Sparte der Geringverdiener in den Vordergrund. Nachdem die Bundespolitiker das Umfeld derart gestalteten, worin gesetzliche Rentenleistungen schrumpfen und die Zahl der Geringverdiener ansteigt, dass immer mehr Arbeitnehmer für einigermaßen Überleben ermöglichende Altersbezüge zum Griff einer privaten Altersvorsorge gezwungen werden, erkannten die verantwortlichen Rentenpolitiker das Paradoxon zwischen winzigem Einkommen und die Verfügbarkeit von zusätzlichen Rentenbeiträgen. Also musste eine populär wirkende Kosmetik angewendet werden. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde wiederum ein Fördermodell entwickelt, welches die Geringverdiener als Nutznießer darstellt, die Privatversicherer aber begünstigt.

Lt. Destatis erhielten im Jahr 2018 fast 50.000 Arbeitgeber im Bundesgebiet eine derartige Förderung zum Vorteil von ca. 680.000 Geringverdienern. Das für die 2,5 Prozent aller Arbeitgeber bezuschusste Geld umfasste demnach rund 67 Millionen Euro. Ein groß anmutende Zahl, welche aber im Schnitt einen Zuschuss von etwas über 90 Euro pro Geringverdiener pro Jahr beschreibt. Pro Monat also satte rund 8 Euro für jeden „Nutznießer“.

Den größten Anteil der Förderungen beanspruchten mit anteilig 68 Prozent die Großunternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten. Die Kleinunternehmen mit höchsten 10 Beschäftigten nutzten diese Fördermöglichkeit zu einem Anteil von nur knapp 5 Prozent. Anspruch auf diese „Förderung“ habe alle Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttolohn von weniger als 2.200 Euro.

Setzte man eine Inflationsrate von durchschnittlich 1 Prozent für die kommenden 25 Jahre an, haben die heute „geschenkten“ 8 Euro nach einem Kaufkraftverlust um rund 22 Prozent eine Kaufkraft von nur noch etwas über 6,2 Euro.

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