Beraten Lebensversicherer zur vorzeitigen Policen-Kündigung?

Private Altersvorsorge-


Die Lebensversicherer reagieren auf die niedrigen Zinsen und legen ihren Kunden nun offenbar die vorzeitige Kündigung ihrer Policen nahe. Für den Versicherungsverband ein normaler Vorgang innerhalb der Abrufphase. Für Verbraucherschützer jedoch problematisch.

Beraten Versicherer Kunden zur vorzeitigen Policen-Kündigung?

Verträge
Niedrige Zinsen setzen Lebensversicherer zu

Die niedrigen Zinsen lassen den Druck auf die Lebensversicherer weiter ansteigen. Vor allem die hoch verzinsten Alt-Verträge drücken den Assekuranzen kräftig aufs Gemüt. Der ab dem Jahr 2017 auf 0,9 Prozent sinkende „Garantiezins“ spiegelt zwar die allgemeine Zinssituation wider, befreit aber die Lebensversicherer nicht von der Last, die bestehenden Verträge mit weitaus höheren Zinsen bedienen zu müssen.

Nun entdeckten die Versicherer offenbar eine neue Variante, um von den Verpflichtungen möglichst Abstand zu nehmen. Sie raten ihre Bestandskunden mit hochverzinsten Policen zu einer vorzeitigen Kündigung. Die Verbraucherzentrale Hamburg fürchtet lt. F.A.Z. sogar ein auftretendes „Massenphänomen“.

Die ersten 30.000 Briefe an Kunden mit hochverzinsten Lebens- und Rentenversicherungen sollen demnach schon von der „Neuen Leben Lebensversicherungs AG“ abgeschickt worden sein, in dem die vorzeitige Kündigung der Versicherungspolice nahegelegt wird. Betroffen seien Kunden mit einem Riestervertrag, einer Kapital-Lebensversicherung oder eine fondsgebundene Altersvorsorge.

Für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) handelte es sich bei diesem Vorgang um keine außergewöhnliche Angelegenheit. Bei diesem Vorgang handelte es sich um die sog. flexible Abrufphase. Es sei nichts Besonderes, wenn in der Abrufphase die Auszahlung der Lebensversicherung zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt. Es handelte sich auch nicht um die vorzeitige Kündigung des Vertrages.

Für die Verbraucherschützer sei es jedoch problematisch, wenn die Versicherer nicht darauf hinweisen, dass bei der Kündigung des Vertrages auch der Versicherungsschutz verloren geht. Darüber hinaus sei es auch rechtlich problematisch, wenn die Versicherer damit werben, die Auszahlung sei nun steuerfrei.

Wenn Inhaber einer Altersvorsorgepolice mit dem Gedanken spielen, ihren Vertrag einer Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig zu kündigen, sollte der Blick stets auf die möglichen Verluste gerichtet werden. Alternative Wege sind u.a. Stilllegung, Verkauf oder ein Policen-Darlehen.


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