Beitragssatz Rentenversicherung 2014 soll eingefroren werden

Gesetzliche Rente-


Kaum steht die neue Bundesregierung kommt schon der erste Paukenschlag. Mit einem Eilverfahren soll die Beitragsabsenkung zur gesetzlichen Rentenversicherung 2014 gestoppt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde von Arbeitsministerin Andrea Nahles bereits vorgelegt. Der Bundestag beriet inzwischen über die Beibehaltung des Beitragssatzes von 18,9 Prozent.

Eilverfahren

Eilverfahren: Ein Stopp der Beitragssenkung lag ohnehin schon in der Luft

Neue Rentenprojekte brauchen eine Finanzierung

Hauruck-Verfahren in der Rentenpolitik der neuen Bundesregierung. Kaum hat Andrea Nahles (SPD) ihren Posten als Bundesministerin für Arbeit und Soziales eingenommen, schon gerät ihre erste „Amtshandlung“ in den Mittelpunkt des politischen Geschehens. Die ursprünglich angedachte Absenkung der Rentenbeiträge 2014 soll gestoppt werden.

Eigentlich ist die Absenkung des Rentenbeitrags 2014 Programm, da geltendes Gesetz einen solchen Schritt aufgrund voller Rentenkassen vorschreibt. Der Beitragssatz müsste im Jahr 2014 auf 18,3 Prozent gesenkt werden.

Die Beitragsreduzierung stand ohnehin in kontroverser Diskussion, ob Sinn oder Unsinn. Als ein entschiedener Gegner von Beitragsreduzierungen zur gesetzlichen Rentenversicherung zeigte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und erklärte einen solchen Schritt als „widersinnig„, da angesichts der drohenden Altersarmut der finanzielle Spielraum nicht eingeengt werden dürfe.

Nahles legte nun ein Entwurf zur Gesetzesänderung im Eilverfahren vor, welches gleich zur nächsten „außergewöhnlichen“ Handlung der neuen Bundesregierung führen könnte. Eine Gesetzesänderung ließe sich erst nach mindestens der zweiten Vorlesung im Bundestag realisieren. Doch diese findet erst im kommenden Januar statt. Etwas „zu spät“, da die Beitragsreduzierung mit dem Jahreswechsel zum Tragen kommt. Aus diesem Grund soll der Gesetzestext im Bundesanzeiger bereits nach der ersten Lesung zu finden sein.

Sinn und Zweck der „Notbremse“ zur Beitragssenkung?
Auf dem Plan der frischen begonnenen Legislaturperiode steht die Umsetzung der Mütterrente, die Lebensleistungsrente, verbesserte Erwerbsminderungsrente sowie die Rente mit 63 für langjährig Versicherte. Diese Projekte benötigen finanzielle Mittel und diese wolle man aus dem eingefrorenen Rentenbeitragssatz beziehen. Der einzige Haken bei der Sache. Diese kostenträchtigen Leistungen sind erst ab der zweiten Jahreshälfte 2014 geplant. Somit würde der eingefrorene Beitragssatz zur Rentenversicherung eine ganze Zeit lang zusätzliche Milliarden „ohne Verwendungszweck“ in die Kassen spülen.

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