BdV sieht durch Leitzinssenkung Lebensversicherungen in Gefahr

Niedrigzins Altersvorsorge-


Die EZB hat dem Lebensversicherungsmarkt durch ihre Zinsabsenkungen einen Bärendienst geleistet. Die Schlinge um den Hals wird enger. Für Versicherer brechen noch schwierigere und für die Verbraucher unsichere Zeiten an.

Analysen

Die Fakten sprechen für sich: Für die Lebensversicherer wird es immer enger

Für die Lebensversicherungen scheint sich die Schlinge um den Hals enger zu ziehen und damit gleichzeitig für die Verbraucher. Der gegenwärtige Kampf im Niedrigzinsumfeld gerät bereits in den Bereich von Jahren und die erneute Leitzinssenkung durch die EZB gleicht dem Anlegen der Hand an die Fallklappe.

Den Lebensversicherern wurde mit dem Absinken des Leitzinssatzes auf 0,25 Prozent eine weitere Eisenkugel ans Bein gebunden. Die Renditen der Märkte werden für den fortgesetzten Abwärtskurs kaum Zeit verstreichen lassen. Gleichzeitig hängen die alten Bestandsverträge der Versicherten wie Ballast am Bein, dass die Gesellschaften unter das Wasser zu ziehen droht.

Der Bund der Versicherten (BdV) sieht das Geschäftsmodell der Lebensversicherer als bedroht an und sieht auf den Versicherungsmarkt einen verstärkten Rückzug von Unternehmen zukommen.

Die größte Last für die Lebensversicherer stammt jedoch aus der Vergangenheit. Hohe Renditversprechen zur gegebenen Zeit müssen erfüllt werden. Zinssätze im Bereich um die 4 Prozent sind kaum mehr zu bewerkstelligen. Inzwischen wird in das Thema „Abwicklung“ ein erhöhtes Gewicht gelegt und dieses Verfahren endet in der Regel mit erheblichen Nachteilen für den Versicherungskunden.

Eine Gesellschaft kann sich dem Neugeschäft entziehen, wenn z.B. die angebotenen Konditionen durch sehr geringe Renditeversprechen sehr unattraktiv aussehen. Der BdV nannte als Beispiel die Victoria, die im Neugeschäft faktisch nicht mehr vertreten sei. Die angebotenen Überschüsse lägen deutlich unter den Werten der Ergo Lebensversicherungen, wo auch nach wie vor Neuabschlüsse getätigt würden.

Der Trend könne sich dahingehend entwickeln, dass Versicherer künftig Bestandsverträge verwalten, aber keine Neuabschlüsse mehr tätigen werden.

Keine voreilige Kündigung der Lebensversicherung

Trotz aller widrigen Aussichten sollte eine bestehende Lebensversicherung nicht gekündigt werden, so der BdV. Von einem Neuabschluss einer privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung solle lt. dem Verband jedoch Abstand gehalten werden.

Für Verbraucher mit einer bestehenden aber „angezweifelten“ Versicherungspolice bieten sich weit
attraktivere Möglichkeiten als eine vorzeitige Kündigung der Versicherungspolice.

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