bAV-Reform fast durch – „Soziale Gerechtigkeit“ der SPD

Altersvorsorge-


Die neue betriebliche Altersvorsorge ist bereits fast am Start. Union und SPD einigten sich auf den Entwurf der bAV-Reform. Der Bundestag dürfte diese Anpassung zugunsten der Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen erwartungsgemäß durchwinken.

Garantieverbote suggerieren Schutz für Arbeitnehmer

Vertragsabschluss
Gesetzgeber verträgt sich mit Versicherern

In Zusammenarbeit als derzeitige Regierungskoalition einigten sich SPD und Union auf die Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Während der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz im Versuch des Wählerstimmenfangs von „sozialer Gerechtigkeit“ spricht exekutiert seine Parteigenossin sowie Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles noch in dieser Legislaturperiode „mehr Gerechtigkeit“ für die private Versicherungswirtschaft und verkauft dieses Konzept als „mehr Soziales“ für die Arbeitnehmer.

Die neue Betriebsrente ist nun reif für das Durchwinken im Bundestag am 01. Juni, wie u.a. Stuttgarter Nachrichten (Mittwoch) berichtete. Künftig soll die bAV, die eine Säule des „3-Säulenmodells“ der Altersvorsorge darstellt, in den Betrieben gleich Paket-Weise angeboten werden. Damit der insgeheime Schutz für die privaten Versicherungsgesellschaften nicht ungefiltert durchdringt, bezeichnete der Gesetzgeber den Verzicht auf Garantieleistungen einfach „Garantieverbot“. Das suggeriert mehr Sicherheit für den Arbeitnehmer.

Wer als Arbeitnehmer künftig eine bAV abschließt wird keine Zusage über eine bestimmte Leistungshöhe erhalten, sondern nur noch eine „grobe Orientierung“, auch Prognose genannt, die darauf stützen, dass die Leistungen entsprechend hoch wären, würde das heute Angenommene auch noch in 30 Jahren gelten.

Das „Garantieverbot“ sichert zumindest die Anbieter vor der Verpflichtung, garantierte Leistungen auch wirklich auszahlen zu müssen. Sollten die Zinsen in Zukunft noch schlechter aufgestellt sein als heute und während der Ansparphase, gerieten die Assekuranzen erneut in vermeintliche Schwierigkeiten. Damit diese unter Konkurrenzdruck zugesagten Garantien erst gar nicht zum Tragen kommen, werden sie kurzerhand untersagt. Somit „dürfen“ die Leistungen auch erheblich niedriger ausfallen als bei der Prognose 30 Jahre zuvor in Aussicht gestellt wurden.

Der Gesetzgeber dreht allerdings den Spieß um und betont, dass ein „Garantieverbot“ auch zu höheren Rentenleistungen als prognostiziert führen könnten.

Eine vermeintliche Belastung der Unternehmen aufgrund dieser ohnehin nicht mehr zulässigen Garantieleistungen sei somit auch ausgeschlossen. Dabei drehen sich die Arbeitgeber einmal um, nehmen die von den Versicherern ausgearbeiteten Altersvorsorgeprodukte in die Hand und reichen diese an den Arbeitnehmer als bAV weiter. Für die Unternehmen bietet nicht unbedingt das reduzierte Risiko den größten Anreiz, sondern die Möglichkeit der Einsparungen. Damit weder Fiskus noch Sozialkassen leer ausgehen, darf der Arbeitnehmer mit seiner bAV für die „entgangenen“ Arbeitgeberanteile geradestehen. Diese Abzüge sind zumindest garantiert.


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