bAV als Pflichtversicherung? Aktuarvereinigung rät ab

Altersvorsorge-


Soll die betriebliche Altersversorgung bAV als Pflichtversicherung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer eingeführt, oder als freiwillige Vorsorgemaßnahme beibehalten werden? Die bAV rückt erneut in den Mittelpunkt der Diskussionen, nachdem die anhaltenden Niedrigzinsen den klassischen Vorsorgeprodukten erheblichen Schaden zufügten.

Versicherungsschutz

Aktuarvereinigung hält nicht viel von einer bAV als Pflichtversicherung

Das Dilemma der niedrigen Zinsen für die klassischen Altersvorsorgeprodukte, wie Privat Rentenversicherung und Kapital-Lebensversicherung, konzentrierte den Fokus der Politik und Versicherungswirtschaft auf die betriebliche Altersversorgung bAV. Ziel sei es, der bAV ein höheres Gewicht zu verleihen, um damit den Arbeitnehmern eine weitere Möglichkeit für das finanzielle Auskommen im Rentenalter zu geben.

Die betriebliche Altersversorgung steht inszwischen in der Diskussion als eine Pflicht-Versicherung für das Zusammenspiel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeführt zu werden. Nach Einschätzung der Deutschen Aktuarvereinigung .e.V. (DAV) ginge dies allerdings um einen Schritt zu weit und es sei besser, an der Freiwilligen-Basis festzuhalten.

„Wegen der Freiwilligkeit sollte jede Änderungsmaßnahme so gestaltet werden, dass sie den Arbeitgeber nicht zusätzlich belastet“, so Dr. Horst-Günther Zimmermann, Vorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS), lt. VersicherungsJournal. Die Arbeitgeber könnten ihr Engagement im Gebiet der bAV einschränken und Abstriche bei den Versorgungszusagen vornehmen. Darüber hinaus bestehe für die Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung.

Die bAV ist nicht „immun“ gegen Niedrigzinsen

Die Altersvorsorge nach bAV sei vor der Niedrigzinsphase nicht gefeit, so die DAV-Mathematiker und rechneten vor, dass das nach 20 Jahren zu erwartende Kapital bei einem Guthaben von 1.000 Euro und Renditen in Höhe von 5 Prozent bei 2.650 Euro liegen würde. Beträgt die tatsächliche Rendite nur 2 Prozent, vermindert sich das Ergebnis auf 1.490 Euro, also um 1.160 Euro, bzw. 44 Prozent weniger.

Wer soll die Niedrigzins-Lücke bei der bAV schließen?

Um diese Lücke bei den Renditen schließen zu wollen, müsste die Einlagen um 785 Euro (+78,5%) auf 1.785 Euro erhöht werden. Die Frage lautete nun: „Wer soll diese Lücke schließen?“. Es blieben nur der Staat, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Für die Bundesregierung habe der ausgeglichene Haushalt oberste Priorität und deshalb seien für die Altersvorsorge Geschenke aus Steuermitteln kaum zu erwarten.





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