Zahl Familiennachholung von Flüchtlingen steigt stark an

Migration –


Die Anzahl der vom BVA genehmigten Familiennachholung von Flüchtlingen mit nur einem eingeschränkten Schutzstatus ist in den vergangenen Monaten stark angestiegen. Fast alle Anträge wurden gebilligt.

Anträge

BVA entscheidet bei Anträgen für Familiennachzug nach eigenem Ermessen

Von 2.031 Anträgen hatte das BVA 2.026 genehmigt

Offenbar muss die Bundesregierung erst zur Auskunft angefordert werden, damit für die Öffentlichkeit überhaupt einmal relevante Details zu Tage getragen werden. Die FDP-Fraktion wollte mit einer Anfrage an die Bundesregierung wissen, wie groß der Umfang des Familiennachzuges von Flüchtlingen mit einem eingeschränkten Schutzstatus ist. Die Antwort liegt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) vor. Demnach genehmigte das Bundesverwaltungsamt (BVA) alleine im November 2018 insg. 1.073 Anträge auf Familiennachzug.

Damit stiegen die genehmigten Familien-Nachholungen von Flüchtlingen mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutzstatus gegenüber dem Vormonat Oktober stark an, offenbar Tendenz weiter ansteigend. Im August genehmigte das BVA 65 Anträge, im September 196 und im Oktober 692 Anträge.

Derzeit befinden sich in der Bundesrepublik rund 300.000 Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus. Mit der Zustimmung des BVA dürfen diese Flüchtlinge ihre Ehepartner sowie die Kinder nachholen. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD einigte sich zur Nachholung der Angehörigen von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus auf ein monatliches Limit von 1.000 erteilten Visa. Ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug gibt es ohnehin nicht. Das Bundesverwaltungsamt bewilligte den Familiennachzug seit August 2018 somit in 2.026 Fällen aus „Gutdünken“. Lediglich 5 Anträge auf Familiennachzug lehnte das BVA ab.

Kritik aus den Reihen der nachfragenden FDP? Fehlanzeige. Im Gegenteil. Für Linda Teuteberg, Migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, geht das alles nicht schnell genug. Sie kritisierte das geringe Tempo der Entscheidungen durch die Behörden. Es sei zwar richtig, den Zuzug mit einer strengen Härtefallregelung zu begrenzen, aber dies dürfe nicht mit einer Obergrenze verbunden werden. Man könne nicht „Tausende Menschen in echten Notlagen warten“ lassen. Das sei fragwürdig.


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