Stimmungen zum gebilligten ESM-Schirm – Neue Fragen

BVerfG ESM Entscheidung-

Das ESM-Urteil durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), wenn auch ohne große Überraschung im Ausgang, sorgt für „gemischte Gefühle“ in der Politik, bei Unternehmen und nicht zuletzt in der Bevölkerung. Dennoch werden weder Jubel-Rufe noch tiefste Depressionen an die Öffentlichkeit gelegt, sondern eher eine Mischung aus gedämpfter Genugtuung und anhaltende Zweifel.

Unsichere Euro-Zukunft
Urteil ist gefällt - Zukunft bleibt unklar

Zeigen sich die Kläger gegen den ESM-Vertrag als „gute Verlierer“ oder ist ihre Zustimmung über die vom BVerfG gestellten Bedingungen tatsächlich ein Ausdruck verhaltener Freude? Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin führte die „Sammelklage“ in Form einer Verfassungsbeschwerde gegen die derzeit gültigen ESM-Satzungen an. Ihr Rücken wurde von rund 37.000 Bürgern gestärkt, die ebenfalls starkes Interesse daran hatten, den Europäischen Stabilitätsmechanismus in seiner Form zu verhindern.

Letztendlich lehnte gestern das BVerfG diese Verfassungsbeschwerde ab, knüpfte jedoch die Bedingung an, die Bundesrepublik Deutschland dürfte keinesfalls ohne die Zustimmung des Parlaments über die vereinbarte Maximalhaftung hinaus belastet werden. Die Summe beläuft sich auf 190 Milliarden Euro.

Eigentlich erwartete man eine enttäuschte ehem. Bundesjustizministerin, da der ESM trotz verfassungsrechtlicher Bedenken in Kraft treten kann. „Sie verlor den Prozess“. Dennoch erklärte Däubler-Gmelin in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (Donnerstag), dass dieses Urteil die Demokratie und die Rechte des Bundestages stärke. Die Abgeordneten „müssen ihre Rechte auch wahrnehmen und nicht immer alles glauben, was ihnen da als ‚alternativlos‘ vorgesetzt wird“, erklärte Däubler-Gmelin.

Ihre Arbeit als Beschwerdeführerin im Verein „Mehr Demokratie“ betrachtet sie dahingehend als einen Erfolg, da ohne dieses Engagement weder das Parlament noch die Öffentlichkeit die Probleme von EMS und Fiskalpakt ausreichend diskutiert worden wären. Aus diesem Grund wäre dieses Urteil auch ein guter Tag für die Bürger in Deutschland.

Ist durch das BVerfG-Urteil tatsächlich ein Unterschied zur Entscheidungsgewalt und der Verantwortung der Abgeordneten zu erkennen? Die Klage gegen den ESM ist nur dadurch angestrebt worden, weil das Parlament, sprich Bundestag und Bundesrat, mit einer Zweidrittel-Mehrheit den ESM förmlich durch gewunken hatte. Lediglich die Unterschrift des Bundespräsidenten Joachim Gauck fehlte noch, um den ESM zu ratifizieren. Dennoch meldete das BVerfG bereits selbstständig Bedenken an und „bat“ Gauck darum, die Unterschrift vorerst zu verweigern. Bereits bei der Abstimmung hätten sich die Abgeordneten „Gedanken darüber machen“ können, ja müssen, was da ihnen „alternativlos“ vorgesetzt worden ist.

Die Bundesbürger hegen überwiegend Zweifel am Sinn und Erfolg des ESM“

Skepsis beschreibt die Gefühlswelt der Bürger am ehesten. Forschungsgruppe Wahlen vom ZDF führte eine (Blitz-) Umfrage durch und kam zum Ergebnis, dass 39 Prozent der Bürger mit der ESM-Entscheidung nicht einverstanden wären. Gar keine Meinung hatten 13 Prozent der Befragten.

Mit 27 Prozent sind weniger als ein Drittel der Ansicht, dass die Interessen Deutschland durch dieses Urteil gewahrt blieben. Dagegen sind 61 Prozent der Meinung, Deutschland erleidet eher Nachteile. Ob mit der Einführung des ESM überhaupt das Krisenproblem gelöst werden könne, verneinen sogar 78 Prozent der Befragten. Optimismus dafür zeigen lediglich 16 Prozent. (telefonische Befragung von 1.013 wahlberechtigten Personen).

Deutschlands „Industrie-Repräsentant“ zeigt Zustimmung

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vom Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) begrüßt. Der Weg für einen „demokratisch legitimierten“ ESM wäre nun frei und die Industrie könne auf geregelte Verhältnisse setzen. Der BDI-Präsident, Hans-Peter Keitel, schlägt gleichzeitig eine Brücke zu den geplanten Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB), deren Grundlage durch das Urteil nun geschaffen worden wäre.

Der Ball wurde an die EZB zurück gespielt

Die deutsche Haftungsgrenze in Höhe von 190 Milliarden Euro wurde vom BVerfG in aller Deutlichkeit unterstrichen. Damit beginnt bereits das Dilemma noch bevor der ESM überhaupt in Kraft getreten ist. Das anfängliche Budget von 500 Milliarden Euro wird aller Voraussicht nach nicht mal für die beiden Länder Spanien und Italien ausreichen. Somit wären die Planer und Konstrukteure des ESM indirekt ertappt worden, bereits im Gedanken Anhebungen durch Nachforderungen im Sinn gehabt zu haben.

Damit müsse der „Liquiditäts-Joker“ EZB verstärkt in Anspruch genommen werden. Dieser wolle im „unbegrenzten“ Umfang Anleihen der Krisenländer aufkaufen, um so deren Wirtschaft zu stützen (eigentlich die Banken zu rekapitalisieren). Das Problem dabei: Hilfe sollte es lt. den Statuten erst von der EZB geben können, wenn das Krisenland vorher einen offiziellen Hilfsantrag bei der ESM gestellt hatte und diesem auch zugestimmt wurde. Dazu muss sich das Land aber verpflichten, die Auflagen und Bedingungen zu erfüllen, die der ESM auferlegt.

Das Zusammenspiel der EU-Institutionen Kommissariat, Parlament, EZB und (noch nicht ganz) ESM erinnert an das Bild einer wilden Horde Wikinger, die auf den Raubzügen ihre Schiffe nicht auf Kurs bekommen und eher miteinander kollidieren statt endlich Land zu gewinnen.


Die Urteilsverkündung des BVerfG vom 12.09.2012


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