Sparkassenverband sieht in Bankenunion Verstoß gegen Grundrechte

Bankenaufsicht-


Der Sparkassenverband stemmt sich mit Nachdruck gegen die derzeitigen EU-Pläne einer Bankenunion. Das Konzept verstoße gegen Grundrechte und würde die Demokratie außer Acht lassen.

„Das Konzept der Bankenunion kann nicht funktionieren“

Bankenunion Eurorettung
Bankenabwicklung ohne demokratische Legitimation

Die von der EU angestrebte Bankenunion ist ein „untaugliches Konzept“, so Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Eine Umsetzung der Bankenunion würde die „elementaren demokratischen Prinzipien“ verletzen.

Der Verband lässt bei der Gegenwehr gegen den geplanten zentralisierten Bankensektor in der Eurozone nicht locker. Fahrenschon räumte auf dem Finanzmarktkongress in Berlin ein, dass die Grundidee, die Bankenaufsicht mit einem funktionierenden Abwicklungssystem zu verbinden, richtig sei, denn die Institute müssten auch aus dem Markt ausscheiden können. Doch das aktuell angestrebte Konzept würde zu einem „Kompetenzchaos unter Missachtung wesentlicher Rechtsprinzipien“ führen, so Fahrenschon.

„Das kann nicht funktionieren“
Die Übernahme der Aufsicht für 17 Euro-Mitgliedsstaaten plus zusätzlicher Ländern soll von der Europäischen Zentralbank (EZB) vorgenommen werden. Der ESM soll die gegebenenfalls notwendige Rekapitalisierung der in den 17 Euroländern angesiedelten Banken vornehmen. Eine Abwicklung der Geldhäuser in den 17 Euroländern soll über die EU-Kommission erfolgen und das dafür notwendige Kapital soll im Zweifelsfall „von jedem einzelnen der 17 Euro-Staaten zur Verfügung gestellt werden – das kann nicht funktionieren“, erklärte der Präsident des DSGV.

Gravierender Eingriff in die Grundrechte
Es fehle an der demokratischen Legitimation sowie an einer entsprechenden Gesetzeskompetenz. Die Bankenabwicklung würde einen gravierenden Eingriff ins Grundrecht darstellen, so Fahrenschon. Ein Zugriff auf nationale Haushaltsmittel wäre nicht demokratisch legitimiert und die Eröffnung eines ordentlichen Verwaltungsrechtsweges ließen die Pläne der EU-Kommission für eine Bankenabwicklung ebenso vermissen. Mit Gewaltenteilung, Haushaltssouveränität und Rechtsstaatsprinzip hätte man es nicht mit Kleinigkeiten zu tun. „Das alles spricht dafür, die Abwicklungskompetenz auf nationaler Ebene zu belassen“, erklärte Fahrenschon.

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