Scharfe Kritiken zu neues Gesetz zur Erbschaftssteuer für Unternehmen

Erbschaftssteuerreform-


Die Bundesregierung einigte sich auf das neue Gesetz zur Erbschaftssteuer. Ein vermeintlicher Kompromiss, der auf viel Kritik aus gegensätzlichen Lagern stößt.

Regierungskoalition einigte sich offenbar auf „faulen Kompromiss“

Geldgier
Großunternehmen könnten der Steuer davonkommen

Am Montag erreichte die Regierungskoalition eine Einigung in den strittigen Fragen zur Erbschaftssteuerreform. Firmenerben sollen wie bisher auch schon von der Erbschaftssteuer weitgehend befreit bleiben. Voraussetzung dafür sind die Fortsetzung des Unternehmens und der Erhalt der Arbeitsplätze.

Erhält ein Erbe mehr als 26 Millionen Euro, soll der Bedarf einer Steuervergünstigung geprüft werden. Die Vergünstigung kommt dann zum Tragen, wenn der Erbe nachweist, dass die angesetzte Steuer nicht stemmen kann. Übersteigt das Erbe die Grenze von 90 Millionen Euro, soll kein Steuernachlass gewährt werden. Für Kleinbetriebe mit höchstens fünf Mitarbeitern sollen die bürokratischen Hürden für eine Steuerbefreiung sehr niedrig gehalten werden. Bisher galt diese Vergünstigung für Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung bezeichnet das Ergebnis der Reform als „irritierend“, da aus der Erbschaftssteuer ohnehin nur ein geringes Aufkommen zu erwarten sei. Die Erbschaftssteuerreform leiste nur wenig dafür, der ansteigenden sozialen Ungleichheit in der Bundesrepublik entgegenzuwirken. Unterm Strich erfolgte eine Aufweichung bei der Privilegierung von Betriebsvermögen, so das IMK. „Wenn die Erben – auch sehr großer – Betriebsvermögen gegenüber anderen Erben wiederum sehr deutlich begünstigt werden, dürfte auch das neue Gesetz die Gerichte beschäftigen“, so Prof. Dr. Gustav A. Horn, wissenschaftlicher Direktor des IMK.

„Die Politik hat erneut die Chance zu einer grundlegenden Reform der Erbschaftssteuer verpasst“, so die Kritik des ifo-Präsidenten Clemens Fuest. Die Reform halte an der Kombination aus komplexen Ausnahmen für Betriebsvermögen und hohen Steuersätzen fest. „Große Ausnahmen“ für Betriebsvermögen seien angesichts der Steuersätze von bis zu 50 Prozent unvermeidlich, damit der wirtschaftliche Schaden abgewendet werden kann. Auf diesem Weg sei es aber unmöglich, zu einer „gerechten und wirtschaftlich tragbaren Erbschaftssteuer zu kommen“. Künftig sei es nach wie vor möglich, kleinere Vermögen von nicht begünstigten Unternehmen mit einem Steuersatz von 50 Prozent zu belasten, während große Unternehmen fast unbesteuert oder ganz steuerbefreit davonkommen.


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