Ohne Bargeld: Den Niedrigzinsen und der Willkür ausgeliefert

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Die Liste der Argumente der Befürworter der Bargeldabschaffung ist lang. Bequemes bargeldloses Bezahlen, mehr Komfort, wirkungsvolle Maßnahme gegen Terror und Kriminalität. Das hilflose Zusehen, wenn negative Zinsen das sauer ersparte Hab und Gut schrumpfen lassen, erhält von den Verfechtern einer bargeldlosen Gesellschaft dagegen keinerlei Bedeutung.

Geldanlagen
Ohne Bargeld ist der Sparer ausgeliefert

Die Bezahlung für den Inhalt im Einkaufswagen quasi beim Vorbeigehen am Kassen-Terminal mag wirklich sehr bequem sein, aber die These, die Abschaffung von Bargeld sei ein wirksames Mittel gegen die Bekämpfung von Terror und organisierter Kriminalität, kann getrost ins Reich der Märchen eingeordnet werden.

Gemäß dem Sprichwort: „Die größten Kriminellen tragen Anzug und Krawatte“, sind auch die meisten „verschleppten“ Gelder über elektronische Transfers in Massen auf eines der „königlichen“ Offshore-Inseln gelandet. Milliardenbeträge, die nicht in übergroßen Geldkoffern auf den Paletten der Schiffe übergeführt wurden.

Kein Bargeld bedeutet nur noch elektronisches Geld und dies wiederum die totale Kontrolle sowie keinerlei Ausweichmöglichkeiten für alle unbescholtenen Bürger.

Während Ökonomen und Politiker von den zahlreichen Vorteilen und Kosteneinsparungen durch eine Bargeldabschaffung predigten, sprachen es die Vertreter der großen Notenbanker beim diesjährigem Treffen in Jackson Hole unverhohlen aus. Wenn die geplante künftige Geldpolitik der Notenbanken mit Erfolg gekrönt werden will, ist die Abschaffung des Bargeldes sogar eine Voraussetzung. Eine klare Ansage.

Die flächendeckende Einführung von Negativzinsen für ausnahmslos alle Sparer und Anleger erfordert ein unbedingtes Festhalten an den Ersparnissen. Das funktioniert allerdings nicht, solange die Sparer die Möglichkeit haben, das bei der Bank hinterlegtes Hab und Gut in Bar in Sicherheit zu bringen. Ein Großteil der Bundesbürger spart ohnehin schon am Kreditinstitut vorbei und legt das Bargeld „eigenverantwortlich“ unterm Kopfkissen an. Ziehen weitere Kreditinstitute beim Weiterreichen der EZB-Negativzinsen mit, dürfte auch das Abräumen der Konten eine erweiterte Verbreitung erhalten.

Willkür mit vermeintlich rechtlicher Deckung

Schon heute verfügen die Finanzagenturen über die Handhabe, das Konto eines vermeintlichen Steuer-Säumigen sperren zu lassen. Die Banken spielen mit. Die tatsächliche Rechtslage kümmert den Sachbearbeiter wenig bis überhaupt nicht. Wem im Fall einer Kontosperrung Bargeld zur Verfügung steht, kann zumindest für einen gewissen Zeitraum über die Runden kommen, wenn’s sich auch nur um die „trivialen Dinge“ wie die Ernährung handelt. Ist das Konto dicht, helfen weder NFC-Chip, noch das Smartphone weiter, so bequem sie auch sein mögen. Nichts geht mehr.

Die Gründe für die Sperrung des elektronischen Zahlungsverkehrs können beliebig erweitert werden, mit welcher geltenden (nicht gültigen!) Rechtsgrundlage auch immer. Der Konsument ist dem Wohlwollen bzw. der Willkür hilflos ausgeliefert.

Bargeld trägt zum Selbstschutz bei

Wer auf Bargeld setzt, hält nicht nur am derzeit einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel (elektronisches Giralgeld auf dem Konto zählt nicht dazu) fest, sondern blickt gleichzeitig vorbeugend in die Zukunft. Mit Rückständigkeit, wie so mancher Artikel der Mainstreams zu vermitteln versucht, hat die Vorliebe für Bargeld ganz und gar nichts zu tun.


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