Mindestlohn steigt ab 2017 auf 8,84 Euro an

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Der Mindestlohn steigt ab 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde an. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die Anhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbezüge um 34 Cent.

Mindestlohn soll alle 2 Jahre neu geprüft werden

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34 Cent mehr Lohn mit Blick auf 2 Jahre

Die Arbeitnehmer mit Mindestlohn können ein „Fass aufmachen“. Das Bundeskabinett segnete die Anhebung des Mindest-Stundenlohnes ab 2017 von derzeit 8,50 Euro pro Stunde um 0,34 Euro (brutto) ab. Der neue gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro entspricht einer Anhebung um 4 Prozent.

Ende Juni schlug die Mindestlohnkommission im Rahmen ihrer jeweils zweijährigen Überprüfung die Anhebung des Mindestlohnes um 34 Cent vor. Als Orientierung dienten die Entwicklungen bei den ausgehandelten Tarifverträgen, der „angemessene Mindestschutz der Arbeitnehmer“ sowie die Beibehaltung fairer Wettbewerbsbedingungen für die Arbeitgeber. Die Bundesregierung ist dem Vorschlag nachgekommen.

Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sieht sich und die Bundesregierung in ihren politischen Arbeiten bestätigt:
„Der Mindestlohn feiert zum Jahreswechsel seinen zweiten Geburtstag. Der Bericht, den die unabhängige Mindestlohn-Kommission zusammen mit dem Beschluss zur Anhebung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 vorgelegt hat, zeigt: Er wirkt, er funktioniert, er ist gelebter Alltag. Aber auch das Verfahren und der Mechanismus, mit denen er in seiner Höhe fortgeschrieben wird, bewähren sich. Es ist selbstverständlich und gute Tradition, dass die Sozialpartner – also Arbeitgeber und Gewerkschaften – die Löhne aushandeln. Das haben sie nun verantwortungsvoll auch beim Mindestlohn getan. Die Erhöhung des Mindestlohns kann mit dem heutigen Kabinettbeschluss zum 1. Januar 2017 verbindlich werden.“


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