Letzten 10 Jahre Hartz-IV offenbaren Stückelung der Arbeitsplätze

Arbeitsmarkt-


Das Ergebnis von Hartz-IV in den vergangenen 10 Jahren offenbart den wirtschaftlichen Boom im Bundesgebiet durch die Stückelung vollwertiger Arbeitsplätze in minderbezahlte Jobs. Zum Vorteil der Unternehmen und auf Kosten der Steuerzahler.

„Hartz-IV beendete Ungerechtigkeit der Zweiklassengesellschaft“

Arbeitnehmer
Arbeitnehmer zwischen den Interessen

Die Anzahl der von Hartz-IV Abhängigen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II (erwerbsfähige Arbeitslose) sei in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Innerhalb den letzten 10 Jahren sank die Zahl der Arbeitslosen in Abhängigkeit von Hartz-IV von 2,6 auf fast 1,6 Millionen Menschen, so eine Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Als Grundlage dienten die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Grund für diesen Rückgang sei ein boomender Arbeitsmarkt.

Die Qualität des Arbeitsmarktbooms zeichnet sich jedoch an der Zahl der Menschen ab, die nach wie vor von Hilfen aus der Grundsicherung abhängig sind. Deren Anzahl ist im gleichen Zeitraum bei rund 6 Millionen Menschen annähernd konstant geblieben. „Obwohl ein großer Teil der arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher, inzwischen fast zwei Drittel, keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, haben wegen der guten konjunkturellen Lage viele eine Beschäftigung gefunden“, so DIW-Arbeitsmarktforscher Karl Brenke. Demnach sind in den vergangenen Jahren „zahlreiche gering qualifizierte Jobs entstanden, wovon die Hartz-IV-Arbeitslosen profitieren konnten.“

Kaum gesunken ist anteilig die Zahl der Erwerbstätigen, die trotz des seit 2015 geltenden Mindestlohns nach wie vor von Hartz-IV Zahlungen abhängig sind (Aufstocker). Die Zahl der von zusätzlicher finanzieller Hilfe abhängigen Arbeitnehmern im Lohnbereich über 1.200 Euro pro Monat ist sogar angestiegen. Das gilt vor allem für die Vollzeitbeschäftigten. Aktuell werden rund 1,1 Millionen Aufstocker gezählt.

Einen Beitrag für die stabile Zahl der von Hartz-IV Abhängigen leisteten lt. DIW zuletzt die zugewanderten Asylsuchenden. Sobald deren Asylantrag anerkannt wurde, fallen sie unter Hartz-IV, solange sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Im Jahr 2018 lag der Anteil der hilfebedürftigen Ausländer im Sinne von SGB II bei knapp einem Viertel.

Dennoch plädiert DIW-Mitarbeiter Brenke nach wie vor für das System Hartz-IV. Schließlich beendete Hartz-IV eine „Zweiklassengesellschaft“ aus Arbeitlosenhilfe und Sozialhilfe. „Ich glaube, man sollte froh sein, dass diese Ungerechtigkeit mit Hartz IV aus dem Weg geräumt wurde“, so Brenke.


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