Jobcenter wollen Jobs vermitteln – Nur nach Lust und Laune?

Arbeitsmarkt-


Das vermeintlich größte Interesse des Jobcenters besteht im Vermitteln von Jobs an Arbeitslose. Dazu gehören u.a. Maßnahmen für die Fort- bzw. Weiterbildung und als „Überbrückung“ Leistungen aus Hartz-IV. Die Arbeitsvermittler erwarten vom Jobsuchenden entsprechende Einsatzbereitschaft und Mitarbeit, ansonsten drohten Sanktionen. Doch mit der Motivation der Jobcenter-Mitarbeiter scheint es nicht gerade gut bestellt zu sein, wie der Bundesrechnungshof feststellte.

Fortbildungsmaßnahme: Abgespultes Routineprogramm

Arge
Jobvermittlung nach Willkür und Gutdünken?

Wer einmal aufgrund von Arbeitslosigkeit in die Fänge der Jobcenter geraten ist, kann nicht auf eine umfassende und zielgerichtete Betreuung hoffen. Das gilt insbesondere, wenn der Arbeitslose Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hat und an „arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen“ teilnehmen „durfte“.

Diese als Förderung deklarierten Programme seien „oft nur zufällig erfolgreich“, so die Kritik des Bundesrechnungshofes. Der von den Hartz-IV-Abhängigen erbrachte Einsatz und deren erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der hohe finanzielle Aufwand der Jobcenter seien oft nutzlos. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und die anschließenden Bemühungen für Verbmittlungen blieben daher wirkungslos, wie lt. Süddeutsche Zeitung (Freitag) aus dem Bericht hervorgeht.

Ende 2015 hatten die Kontrolleure des Bundesrechnungshofes fast 500 Fälle von neun Jobcentern unter die Lupe genommen. Acht Jobcenter waren von der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder kommunal geführt, ein Jobcenter wurde von der Kommune geleitet. Demnach seien in 39 Prozent der untersuchten Fälle weder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen dokumentiert, noch Datensätze auf aktuellem Stand gehalten worden. Zentrale Vorgaben der Bundesagentur oder interne Anweisungen der Kommunen seien von den Fachkräften der Jobcenter missachtet worden.

Das Fehlen der Dokumentation könne auf die Hartz-IV-Abhängigen negative Auswirkungen haben. Werden in den Jobcentern die Fortbildungen durch die Maßnahmen ignoriert, so könne dies die Motivation der Leistungsberechtigten einschränken. In rund einem Drittel der Fälle sei der Abschluss einer Förder- bzw. Weiterbildungsmaßnahme nicht zum Anlass genommen worden, die Strategie für eine Arbeitsmarktintegration anzupassen.


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