Insolvenzverfahren 2015: Gläubiger mussten auf fast 98% verzichten

Unfreiwilliger Forderungsverzicht-


Gläubiger blieben bei den im Jahr 2015 abgeschlossenen Insolvenzverfahren auf 97,8 Prozent ihrer Forderungen sitzen. Es stand lediglich ein Anteil von 2,2 Prozent als Verteilungsmasse zur Verfügung.

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Gläubiger blieben auf ihren Forderungen sitzen

Wer es als Gläubiger mit einem „Schuldner“ in der Insolvenz zu tun hat, kann mit der „durchschnittlichen Chance“ rechnen, wieder an 2,2 Prozent seiner Forderungen zu kommen. Die im Jahr 2015 beendeten Insolvenzverfahren brachten den Gläubigern durchschnittlich 2,2 Prozent der Forderungen zurück, so die Statistikbehörde Destatis.

Diese Deckungsquote ergibt sich als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger. Im Jahr 2015 standen sich 9,7 Milliarden Euro an Forderungen und ein verfügbarer Verteilungsbetrag in Höhe von 213 Millionen Euro gegenüber. Die Gläubiger hatten somit einen Verlust von 9,5 Milliarden Euro.

Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende 2015 beendet wurden, lag die Deckungsquote bei 3,9 Prozent, so Destatis. Die Deckungsquote bei Verbraucherinsolvenzverfahren betrug lediglich 1,5 Prozent.

Bei Unternehmensinsolvenzen hatten die Gläubiger Verluste in Höhe von fast 2,9 Milliarden Euro. Bei Verbraucherinsolvenzen mussten die Gläubiger auf 3,7 Milliarden Euro verzichten. Die übrigen Insolvenzverfahren ließen die Gläubiger auf Forderungen in Höhe von 3,0 Milliarden Euro sitzen.

Im Jahr 2011 wurden insgesamt 143.674 Insolvenzverfahren eröffnet (ohne Bremen). Davon wurden 87,8 Prozent bis Ende 2015 abgeschlossen. Anteilig betrafen die Insolvenzverfahren 22.213 Unternehmen und davon wurden lediglich 58,0 Prozent beendet. Die im Jahr 2011 eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren waren bis Ende 2015 zu 95 Prozent abgeschlossen.


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