Gauweiler: Neuer Eilantrag gegen ESM-Urteil wegen EZB-Entscheidung

Bundesverfassungsgericht ESM-Entscheidung-


Das Bundesverfassungsgericht erhielt einen weiteren Eilantrag gegen den geplanten ESM Rettungsschirm. Peter Gauweiler (CSU) will noch einige Tage vor der geplanten Entscheidung verhindern, dass es tatsächlich zu einer Verkündung des Urteils kommt. Die Europäische Zentralbank (EZB) solle ihre Entscheidung, Anleihen im unbegrenzten Umfang aufzukaufen, wieder zurück nehmen.

Euro Rettungsschirm
ESM- Eilantrag an das
Bundesverfassungsgericht

Ein Eilantrag liegt dem Verfassungsgericht bereits vor. Aus diesem geht hervor, dass die mögliche Befangenheit eines Richters geprüft werden müsse. Nun traf in Karlsruhe ein weiterer Eilantrag ein. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler setzt auf eine Verschiebung der Entscheidung, sollte der Antrag vom Verfassungsgericht noch berücksichtigt werden.

Peter Gauweiler sieht die Voraussetzungen durch die EZB-Entscheidung über die Anleihekäufe in eine andere Ausgangslage versetzt. Lt. Handelsblatt Online (Sonntag) kritisiert Gauweiler eine völlig neue Situation für „die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des ESM-Vertrags“. Im ESM-Vertrag wäre eine Haftungsgrenze festgelegt, die durch die EZB-Entscheidung jedoch ausgehebelt wurde, da die Bundesrepublik für die Verluste der EZB anteilig einstehen müsse.

Die EZB beschloss am 06. September den Ankauf von Staatsanleihen der Krisenländer, theoretisch in unbegrenzter Höhe. Die einzige Voraussetzung für eine mögliche Intervention durch die EZB wäre das Aufspannen des Euro-Rettungsschirms über das betroffene Land und die Einhaltung der daran verbundenen Auflagen.

Der ESM wird bereits als „in Betrieb gesetzt“ angesehen

Leider ist zu befürchten, dass der 12. September 2012 für die Entscheidung des Verfassungsgerichts als ein „Alibi-Termin“ gewählt wurde, um einen einigermaßen realistischen Zeitraum zu wahren. Andererseits würden die berechtigten Zweifel an der Glaubwürdigkeit zu sehr bestätigt worden.

Die Pläne für die weiteren Maßnahmen der „Euro-Rettung“ basieren bereits auf einen in Funktion gesetzten ESM. Dazu gehört auch die Berichterstattung von Spiegel (Wochenende), dass Spanien womöglich unter den Schutzschirm ESM schlüpfen wolle, um die günstigeren Zinsen zu erhalten. Die Informationen sollen aus „internen EU-Kreisen“ stammen. Die Financial Times (FTD) übernahm den Bericht und schrieb ebenfalls vom Rettungsschirm ESM für Spanien.

Anstatt zu hinterfragen, warum der ESM bereits fest eingeplant wird, obwohl die Entscheidung bis zum 12.09. noch offen stünde, werden lediglich Details offen gelegt, die für einen „reibungslosen Ablauf“ notwendig wären, sowie die Beschreibung erleichterter Bedingungen für die Spanier. Ob der EFSF überhaupt abgelöst werden wird, steht überhaupt nicht zur Debatte.

Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekräftigte wiederholt seine Überzeugung, dass das Bundesverfassungsgericht seine Zustimmung für den ESM geben wird.

Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

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