EU-Vergleich: Deutscher Mindestlohn sehr bescheiden

Arbeitsmarkt-


Der Mindestlohn in der Bundesrepublik befindet sich trotz der relativ hohen Lebenshaltungskosten deutlich unter dem Durchschnitt der westlichen EU-Länder.

In Luxemburg sind mind. 11,27 Euro fällig

Geldbeutel
Westliche EU-Länder 9,25 Euro pro Stunde

Die Mindestlohnregelung in der Bundesrepublik wurde erst nach Jahren der politischen Debatten und gegen den großen Widerstand der Wirtschaftsvertreter eingeführt. Mit 8,50 Euro pro Stunde fiel die Untergrenze eher symbolisch aus und die Anhebung um 34 Cent ab 2017 konnte auch nicht gerade überzeugen. Der deutsche Mindestlohn ist im Vergleich zu weiteren westlichen Staaten nicht Mittelmaß, sondern Untermaß.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) verglich die Lohnuntergrenzen innerhalb der EU und kam zum Ergebnis, dass die westeuropäischen EU-Länder einen Mindestlohn von mindestens 9,25 Euro vorweisen.

In Irland erhalten Arbeitnehmer mindesten 9,25 Euro, in Belgien 9,28 Euro, in Holland 9,52 Euro, in Frankreich 9,76 Euro und in Luxemburg 11,27 Euro. In Großbritannien müssen Arbeitgeber mindestens 8,79 Euro pro Stunde bezahlen. Der Stundensatz fällt allerdings nur wegen dem ungünstigen Umrechnungskurs zwischen dem Britischen Pfund und Euro so niedrig aus. Wäre der Pfund nach der Entscheidung für den „Brexit“ nicht derart abgewertet worden, läge der Stundensatz heute bei 9,92 Euro.

Deutlich niedriger sind die Mindestlohnsätze in den südlichen und östlichen EU-Ländern. So gilt in Spanien ein Mindestlohn von 4,29 Euro und in Griechenland 3,35 Euro pro Stunde. In Polen erhalten Arbeitnehmer mindestens 2,65 Euro.


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