DGB warnt vor Aufweichung Mindestlohngesetz

Konjunktur-


Der deutsche Arbeitsmarkt sei in einer guten Verfassung und die Anhebung des Mindestlohnes um 34 Cent pro Stunde stabilisiere den Binnenmarkt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Schaffung weiterer Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohns nach wie vor strikt ab.

Mindestlohngesetz dürfe nicht weiter ausgehöhlt werden

Industrie
DGB ist gegen Mindestlohn-Aufweichung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht den deutschen Arbeitsmarkt in einer guten Verfassung. Die Zahl der Arbeitslosen sei im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 2,7 Millionen Menschen gelegen. „Das ist der niedrigste Jahresdurchschnittswert seit 25 Jahren. Das ist gut so!“, kommentierte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Im Jahr 2016 seien noch nie so viele Menschen in der Bundesrepublik einer Erwerbstätigkeit nachgegangen.

Dennoch gebe es im Arbeitsmarkt auch Schattenseiten. Zu viele Menschen verharrten in der Langzeitarbeitslosigkeit, schlecht bezahlter Arbeit oder Dauerpraktika. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns als unterste Haltelinie von 8,50 auf 8,84 Euro pro Stunde sei zu begrüßen. Von diesem zusätzlichen Einkommen profitierten diejenigen, die jeden weiteren Euro dringend benötigten und ihn auch ausgeben. Die Binnenkonjunktur werde dadurch weiter stabilisiert.

Der DGB lehnt zusätzliche Ausnahmeregelungen zum Mindestlohn für z.B. Zuwanderer und Geflüchtete strikt ab. Der Mindestlohn dürfe nicht durch zusätzliche Ausnahmen ausgehölt werden, so der DGB. Phasen der Praxis und Lehrgänge für Anpassungen, die zur Anerkennung eines Berufsabschlusses benötigt werden, seien kein Grund für das Aufweichen des Mindestlohngesetzes.

Es müsse daher gelten, die bestehenden Ausnahmen abzubauen und keine neue zu schaffen. Der DGB halte an der Ablehnung der Ausnahmen beim Mindestlohn fest.


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