DGB begrüßt neue Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

Arbeitsmarkt-


Die neue Regulierung für Leiharbeit und Werkverträgen wird vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) überwiegend positiv bewertet. Einige Wermutstropfen bleiben allerdings erhalten und dazu gehört auch das relativ einfache Umgehen von bestehenden Regeln.

Leiharbeit bleibt nach wie vor im vollen Umfang erhalten

Industrie
Billige Arbeitskräfte haben Hochkonjunktur

Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewertet die neue Regelung von Leiharbeit und Werkverträgen überwiegend positiv. Die Regulierung sei allerdings überfällig gewesen. Mit dem nun vorgelegten Gesetz handelte es sich um einen ersten Schritt, der den Widerstand der Arbeitgeber überwand. Die neuen Regelungen bei den Werkverträgen wurden jedoch von der Unternehmer-Lobby aufgeweicht, so der DGB. Allerdings gebe es Verbesserungen für die Leiharbeiter. Bedauerlich sei jedoch die Ausweitung von prekärer Beschäftigung.

Ein positiver Aspekt sei die Regelung, dass Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Das neue Gesetz ermögliche auch weiterhin tarifvertragliche Gestaltungsräume. Diese sollten genutzt werden, um „maßgeschneiderte Modelle für den Einsatz von Leiharbeit zu entwickeln, aber auch um für mehr Leiharbeiter frühere Lohnerhöhungen zu erreichen“.

Nicht mehr möglich sei die nachträgliche Umwandlung missbräuchlicher Werkverträge in Leiharbeit. Der DGB begrüßt diesen Schritt. Damit steigen die Risiken für Arbeitgeber an, „schwarze Schafe werden abgeschreckt“.

Der Gesetzgeber regelte klar, dass nach 18 Monaten das Arbeitsverhältnis als Leiharbeiter enden solle. Diese Regelung sei jedoch nicht an den jeweiligen Arbeitsplatz gebunden. Der DGB warnt die Arbeitgeber davor, an diesem Punkt nach irgendwelchen Schlupflöchern zu suchen und durch Austausch von Beschäftigten diese Regelung zu umgehen.


970x250

Schreibe einen Kommentar