DGB begrüßt geplante Anhebung des Mindestlohns

Arbeitsmarkt-


Die gesetzliche Lohnuntergrenze habe dem Arbeitsmarkt keinen Schaden zugefügt und sich positiv auf die Konjunktur ausgewirkt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro ab 2017.

Langzeitarbeitslose blieben außen vor

Arbeiter
Mindestlohn verbessern Einkommenssituation

Die untere Lohngrenze von 8,50 Euro verschob das Einkommensniveau der Niedriglohn-Arbeitnehmer klar nach oben. Der DGB zieht Bilanz aus der Zeit seit der Mindestlohneinführung und begrüßt die geplante Anhebung des Mindestlohns ab 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde.

Die Binnenmarktnachfrage trage zu zwei Drittel die gute Konjunktur und dies sei auch auf den gesetzlichen Mindestlohn zurückzuführen, so der DGB am Donnerstag. Der Mindestlohn habe dem Arbeitsmarkt keinen Schaden zugefügt. Ein Anstieg der Untergrenze auf 8,84 Euro ab Januar 2017 würde zu einer Verbesserung der Einkommenssituation der Niedriglohn-Arbeitnehmer und auch zu höheren Einnahmen bei den sozialen Sicherungssystemen und Steuern führen.

Im April 2014 erhielten noch knapp 4 Millionen Arbeitnehmer einen Lohn von weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Nach der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze nach einem Jahr waren es „nur“ noch eine Millionen. Rund 1,9 Millionen Beschäftigte erhielten im April 2015 genau 8,50 Euro pro Stunde.

Die Mindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeitslose hat jedoch ihre Wirkung verfehlt, so der DGB. Obwohl sie für weniger als 8,50 Euro pro Stunde arbeiten dürfen, wurden die Betroffenen nicht verstärkt eingestellt. Für sie ist eine „intensive Betreuung und passgenaue Unterstützung“ erforderlich.


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