Containern: 75-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

Altersarmut-


Wen verarmte Rentner auf der Suche nach etwas Essbaren sind, sollten sie einen großen Bogen um die Container für abgelaufene Nahrungsmittel der Supermarktketten machen. In Bayern ist ein 75-jähriger für die Suche nach Nahrung am „falschen Ort“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

200 Euro Geldstrafe wegen Nahrungssuche

Abfall
Müll ist nicht gleich Müll

Am 20. Dezember 2015 suchte ein 75-jähriger Rentner im oberbayerischen Neumarkt-St. Veit nach etwas Essbarem im Abfallcontainer eines Discounters. Eine Passantin beobachtete sein Treiben und alarmierte die Polizei. Die Filialleiterin des Discounters erstatte Anzeige. Am Donnerstag wurde der 78-Jährige vom Amtsgericht Mühldorf zu einer Geldstrafe in Höhe von 200,- Euro verurteilt.

Das Plädoyer der Verteidigung half nichts. Der heute 75-jährige Rentner sei seit seiner Scheidung nicht mehr auf die Beine gekommen, so die Anwältin. „Eine Abwärtsspirale, die sich immer weiter dreht“, so der Neumarkter Anzeiger. Eine Geldstrafe könne der Angeklagte gar nicht aufbringen. Ihm blieben lediglich 300 Euro pro Monat zum Leben.

Sogar der Staatsanwalt sprach von einer „Bagatelle“.

Der eingeschaltete Gutachter diagnostizierte beim Rentner erste Anzeichen von Altersdemenz, aber dennoch hielt er den Mann für schuldfähig.

Trotz allem verhängte der vorsitzende Rentner eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro wegen Hausfriedensbruch. Der Rentner besitze ein langes Vorstrafenregister mit rund 20 Einträgen. Darüber hinaus müsse dem Mann klar gewesen sein, dass er sich nach dem Übertreten der Eingrenzungen an fremdes Eigentum zu schaffen machte.


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