BVerfG hat Euro-Weichen gestellt – ESM ist genehmigt

BVerfG Urteil ESM-

„alea iacta est“. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den festen Rettungsschirm ESM durch gewunken. Die Genehmigung ist jedoch mit Auflagen verbunden. Die ersten Reaktionen zeigten sich beinahe unverzögert auf den Handelsplätzen der Wertpapiere und Devisen.

ESM Entscheidung
BVerfG winkt ESM durch

Ja zum ESM, dennoch ein großes „Aber“. Wie bereits erwartet, hat das BVerfG die Klagen gegen den Europäischen Stabilitätspaket ESM abgewiesen und somit den Weg für die noch ausstehende Unterschrift von Bundespräsidenten Joachim Gauck frei gemacht.

Die Einschränkungen und Auflagen zum ESM

Der Euro-Rettungsschirm ESM ist genehmigt, aber es müsse sicher gestellt werden, dass die Haftung des Bundeshaushalts auf die derzeit festgelegten 190 Milliarden Euro fixiert bleibt.

Deutschland ist von allen am ESM beteiligten Euro-Staaten das letzte Land, welches den Vertrag ratifizieren wird. Da nun alle Regierungen, bzw. Gerichte aus den Euro-Ländern die Zulassung erklärten, kann der feste Euro-Hilfsfonds nach der finalen Unterschrift in Funktion gesetzt werden.

Schrittweise müssten nach dem Start die Mitgliedsstaaten ihre Bareinlagen für den permanenten Rettungsschirm leisten und die anteiligen Garantien erklären. Deutschland steht mit 27% als der größte Beitragszahler für den ESM. Als erstes Ziel müsste das Volumen von 500 Milliarden Euro erreicht werden, theoretisch (vorerst) bis 700 Milliarden Euro erweiterbar.

ESM begrenzt, aber EZB-Anleihekäufe unbegrenzt

Es wäre übertrieben darzustellen, Joachim Gauck stünde bereits mit dem Kugelschreiber für die finale Absegnung bereit, aber viel länger wird es allerdings nicht dauern, bis der ESM tatsächlich in seiner „Maschinerie“ angeworfen wird. Angesetzt ist der Termin für den 08. Oktober, bereits vor dem heutigen ESM-Entscheid vom Euro-Gruppen Chef Jean-Claude Juncker so festgelegt worden.

Die Märkte reagierten „natürlich“ sofort mit wohlwollender Entspannung und neuer Euphorie. Steht doch wieder theoretisches Geld in Hülle und Fülle zur Verfügung, für das die europäischen Steuerzahler, allen voran die Bundesbürger, mit „Freude“ ihr letztes Hemd geben würden.

Die Festlegung der 190 Milliarden-Grenze für Deutschlands Haftung
Auf der einen Seite eine begrüßenswerte Einschränkung durch das BVerfG. Waren die Sorgen um eine womöglich unbeschränkte und unkalkulierbare Haftung für Deutschland am größten. Auf dieses Risiko basierte auch die eingereichte Verfassungsklage gegen den ESM, an dem sich rund 37.000 Bürger anschlossen.

Auf der anderen Seite wird diese Begrenzung der deutschen Haftung zur Makulatur, wenn die EZB mit ihren Anleihekäufe erst mal so richtig in Fahrt gekommen ist und sich kräftig vergaloppiert. In diesem Fall haftet über die Bundesbank ebenfalls der Steuerzahler.

Peter Gauweiler (CSU) hat dieses Problem erkannt und versucht per Eilantrag die ESM-Entscheidung zu verhinder. Das BVerfG hat die Ablehnung des Eilantrags gestern bereits angedeutet und heute endgültig beschlossen.

„Gutes Timing“. Am 06.09.12 der Beschluss durch den EZB-Rat, unbegrenzte Anleihekäufe der Krisenstaaten anlaufen lassen zu können und heute am 12.09.12 die Absegnung des ESM durch das Bundesverfassungsgericht.

Als nächstes folgt der offizielle Antrag Spaniens, unter den ESM-Rettungsschirm geführt zu werden und die nächste EU-weite Festlegung betrifft die zentrale Bankenaufsicht über alle Finanzhäuser innerhalb der Euro-Zone.

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

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