Berechnung Sozialhilfeleistungen: Hartz-IV könnte um 45€ höher sein

Grundsicherung-


Die Sozialhilfeleistungen für bedürftige Personen könnten im Jahr 2015 um 45 Euro höher ausfallen, wenn das Arbeitsministerium bei der Ermittlung der Grundsicherung die verdeckte Armut berücksichtigt und sämtliche Forderungen des Bundesverfassungsgerichts ohne Kompensation umsetzte.

Hunger

Statistiken zum Sozialhilfebedarf vom Arbeitsministerium nach unten gerechnet

Berechnungsmethoden setzen Sozialhilfebedarf zu niedrig an

Die Sozialhilfe- bzw. Hartz IV-Empfänger könnten bis zu 45 Euro mehr erhalten, würden die Berechnungsmethoden des Bundesarbeitsministeriums zweifelsfrei sein und vor allem ganze Personengruppen einbeziehen. Der Regelsatz der Grundsicherung ignoriert die separate Behandlung der verdeckten Armut. Das betrifft Personen, die aus Unkenntnis, Scham oder anderen Gründen ihr Recht auf Sozialhilfeleistungen nicht in Anspruch nehmen, so die aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Der Anteil der „verdeckten Armen“ beträgt nach Expertenschätzungen rund 40 Prozent. Der Verzicht auf eigentlich zustehende Sozialhilfeleistungen führe nicht nur bei den Betroffenen zu einem Lebensstandard unterhalb der Grundsicherung, sondern trage auch dazu bei, dass die Bezüge der Leistungsempfänger zu niedrig ausfielen.

Derzeit betrage die monatliche Grundsicherung 399 Euro, zuzügliche Heizkosten und Miete. Zur Berechnung der Grundsicherung gelten die unteren 15 Prozent der Alleinstehenden als Referenzgruppe. Herangezogen werden die vom Statistischen Bundesamt (Destatis) erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Diese Werte geben Auskunft über die Konsumausgaben von Menschen in den unterschiedlichen Einkommensgruppen.

Damit es zu keinen Zirkelschlüssen kommt, werden aus der Referenzgruppe (die unteren 15 Prozent) die Hartz-IV-Empfänger herausgenommen. Mit einbezogen werden allerdings die Personen, die einen Anspruch auf Sozialhilfe hätten, diese aber nicht in Anspruch nehmen. Deren extrem niedriges Einkommen zieht den Wert des ermittelten vermeintlichen Grundbedarfs nach unten. Die Forscher von der Hans-Böckler-Stiftung kamen zum Ergebnis, dass alleine die Berücksichtigung dieser Personengruppe die ermittelte Grundsicherung um 12 Euro anheben würde.

Leistungsmindernd wirke sich auch die Absenkung der Referenzgruppe von den unteren 20 zu den unteren 15 Prozent seit 2011 aus. Darüber hinaus seien pauschale Abzüge in bestimmten Ausgabenkategorien zweifelhaft. Im Jahr 2010 drängte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf die stärkere Berücksichtigung bestimmter Bedarfsfelder wie z.B. Mobilität, aber das Arbeitsministerium nahm bei der Neufestsetzung der Regelsatzbestimmung im Jahr 2011 an anderen Stellen Kürzungen vor. Der Hartz-IV-Satz blieb am Ende beinahe unverändert.

Würde das Arbeitsministerium sämtliche die vom BVerfG formulierten Forderungen berücksichtigen, alle kompensierenden Veränderungen zurücknehmen und die verdeckt Armen heraus rechnen, hätte der Regelsatz für einen Erwachsenen im Jahr 2014 um 44 Euro höher liegen können. Für das Jahr 2015 berechnete die Hans-Böckler-Stiftung einen Wert von gut 45 Euro.





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